Unsere Kurzbeschreibung des Höffner TV-Spots

Der TV-Spot von Höffner bewirbt erschwingliches Wohnen, das ein Gefühl von Zuhause schafft. Verschiedene Szenen zeigen Familienmomente und gemütliche Wohnsituationen, verstärkt durch das Höffner-Logo und den Slogan „Wo Wohnen wenig kostet!“. Der Spot vermittelt, dass Höffner für ein behagliches und kostengünstiges Zuhause steht.

Quelle: Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Home-und-garten-tv, (c) Höffner

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2024-12-23
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Unsere Meinung

Meiner Meinung nach versucht der Höffner-Spot, durch emotional aufgeladene Szenen eine breites Publikum anzusprechen; die Vielfalt der abgebildeten Personen – von jungen Frauen bis hin zur älteren Dame mit Kind – soll vermutlich die breite Anwendbarkeit und Erreichbarkeit des Angebots unterstreichen. Dennoch habe ich das Gefühl, das geht irgendwie unter.

Die gezeigten Momente wirken manchmal wie aus einer Standard-Werbekiste entnommen und hinterlassen bei mir keinen bleibenden Eindruck.

Ich finde den Slogan „Wo Wohnen wenig kostet!“ clever und direkt, allerdings fehlt es dem Spot an einer brillanten Wendung oder an pfiffigen Stilmitteln, die den Anspruch einer kreativen und intelligenten Kommunikation erfüllen würden. Man sieht wohl, was man erwartet: ein harmonisches Bild von Zuhause – sicher nett, aber nicht besonders originell.

Visuell überzeugt der Spot durch warme und harmonische Szenen, welche die Behaglichkeit eines Zuhauses darstellen sollen. Die Sonnenstrahlen und die fröhlichen Gesichter schaffen die gewünschte Atmosphäre von Zuhause. Trotzdem hätte ich mir gewünscht, dass die visuelle Kreativität ein wenig mehr mit der narrativen Ebene spielt und vielleicht überraschende, intelligente Wendungen bietet, die die Botschaft unvergesslicher machen.

Ich denke, die konsistente Einblendung des Höffner-Logos in jeder Szene zeigt Kontinuität in der Markenbotschaft. Das sorgt dafür, dass der Zuschauer immer weiß, mit wem sie es zu tun haben, aber es fehlt definitiv der Wow-Effekt – etwas, das mich wirklich umhaut und mir sagt: „Das ist Höffner!“

Insgesamt bin ich der Meinung, dass der Spot ein solides Fundament hat, um die Marke sympathisch und zugänglich zu präsentieren, dennoch habe ich das Gefühl, es bleibt im Rahmen der Erwartbaren. Ich hätte mir in der Ausführung mehr Mut zu außergewöhnlichen Ideen gewünscht, um wirklich herauszustechen.

Was denkst du über diesen TV-Spot? Teile deine Meinung oder eine fachliche Sichtweise in den Kommentaren.

Autor: Ralf Zmölnig


Beachten Sie, dass alle Bilder urheberrechtlich geschützt sind und nur im Rahmen des Zitatrechts diskutiert werden sollten.

Eure Meinung, Kommentare, Fragen

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Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot zur Erläuterung und Ergänzung:

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Die Sequenzbeschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung/ Fernsehspot, basierend auf den exemplarisch genutzten Screenshots:

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Eine Person kniet im Eingangsbereich und umarmt ein Kind, das auf ihrem Schoß sitzt. Links steht ein Bücherregal, auf dem Boden liegt eine Tasche. Durch die Glastür fällt Tageslicht in den Raum, es sind Bäume im Hintergrund zu sehen. Links oben ist ein Höffner-Logo eingeblendet.

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In der gemütlichen, festlich dekorierten Küche tanzen ein Mann im Pullover und eine Frau im weißen Kleid. Auf dem Tisch stehen Wein und Kerzen, im Hintergrund sind Lichterketten zu sehen. Oben links ist das Höffner-Logo eingeblendet.

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Zwei junge Frauen posieren vor einem Spiegel. Eine trägt eine Sonnenbrille, während die andere ihr Haar hält. Beide tragen Röcke. Im Hintergrund ist ein Bett zu sehen. Das Höffner-Logo ist oben links im Bild eingeblendet.

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Eine ältere Frau und ein kleines Kind lachen einander an. Das Kind trägt ein grünes Oberteil und wird von der Frau gehalten. Im Hintergrund sind Bilder an der Wand und eine Pflanze zu sehen. Ein weiteres Gesicht lächelt im Hintergrund. Oben links ist das Logo von Höffner eingeblendet.

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Ein Kind sitzt neben einem Hund auf dem Boden vor einer offenen Tür. Beide blicken nach draußen. Der Boden hat einen runden Teppich, links ist ein Möbelstück mit Körben. Links oben steht „Höffner“ im Bild. Die Tür hat Glasfenster, und draußen ist Grün zu sehen. Rechts steht ein großes Möbelstück.

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Das rote Höffner-Logo mit der Aufschrift „Wo Wohnen wenig kostet!“ auf schwarzem Hintergrund.

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Kritik und Auseinandersetzung:

AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von Höffner mit dem von uns gewählten Titel

"Höffner: Erschwingliches Wohnen für ein behagliches Zuhause!".

Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.

Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber Höffner, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes

§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Höffner in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung

zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.

Bei Fragen oder Bedenken zur Nutzung der urheberrechtlich geschützten Inhalte können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir respektieren die Rechte der Urheber. Gerne stehen wir für weitere Klärungen, gerne auch zur fachlichen Unterstützung unter Zuhilfenahme der uns beratenden Fachkanzlei für Medienrecht, zur Verfügung. Nehmen Sie dazu jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.

Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Home-und-garten-tv

Paragraf 51 Satz 1:

„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

  1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

  2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

  3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“

Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung