Unsere Kurzbeschreibung des Grover TV-Spots

Grover bietet die Möglichkeit, angesagte Technikprodukte wie Laptops, Smartphones und Spielkonsolen zu günstigen monatlichen Preisen zu mieten. Neukunden erhalten mit dem Code "TV" 35 Euro Rabatt im ersten Monat, bei einer Mindestmietdauer von 6 Monaten. Weitere Details finden sich auf der Website grover.com.

Quelle: Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Rtl2, (c) Grover

Aus urheberrechtlichen Gründen können wir den Spot nicht als Video mit Ton, sondern nur mit sequentiellen und beleghaften Screenshots anbieten. Wenn Sie uns als Urheber zugehörige Rechte für die Anzeige des vollständigen Videos mit Ton erteilen wollen, nehmen Sie gerne Kontakt auf. Unsere User werden es Ihnen danken, und es wird Ihre TV-Spot-Reichweite dramatisch erhöhen. Das wertvolle Feedback gibt es kostenlos dazu. Bei der Nutzung der urheberrechtlich geschützen Inhalte aus den Screenshots berufen wir uns im Rahmen des Zitatrechtes auf §51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG.


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2024-11-19
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Unsere Meinung

Dieser TV-Spot von Grover ist ein interessantes Beispiel dafür, wie man Konsumverhalten im technologischen Zeitalter adressieren kann. Ich denke, dass der Spot zunächst mit einer visuell ansprechenden Gestaltung einsteigt, indem verschiedene angesagte Technikprodukte auf einem roten Hintergrund präsentiert werden. Diese bunten Kreise heben die Produkte hervor und schaffen somit eine einprägsame visuelle Hierarchie.

Meiner Meinung nach wird die Werbebotschaft, nämlich die Möglichkeit, coole Geräte zu günstigen Preisen zu mieten, klar und verständlich kommuniziert. Die zielgerichtete Ansprache an Technik-Enthusiasten und Schnäppchenjäger ist dabei unübersehbar gut gelungen. Besonders eindrucksvoll finde ich, dass Grover das Gefühl von Exklusivität und Avantgarde durch die Wahl von technologisch trendigen Produkten wie der Nintendo Switch und dem subtilen Hinweis auf Neukunden geschickt transportiert.

Worin ich einen gelungenen Kniff sehe, ist die Tatsache, dass der Spot gleich mehrfach auf den Rabattcode „TV“ hinweist, dies jedoch nicht aufdringlich wirkt, sondern durch die Einbindung in verschiedene alltägliche Szenen überzeugend in den Hintergrund eingegliedert wird. Beispielsweise wirkt die Szene mit der Person, die das Paket aufhebt, sehr vertraut und verleiht dem Zuschauer ein Gefühl von Zugang und Leichtigkeit.

Was die Konsistenz der Markenbotschaft betrifft, so bleibt Grover dem Bild eines flexiblen und modernen Tech-Anbieters treu. Dennoch denke ich, dass der ständige Verweis auf den Rabatt mit einem Sternchenhinweis etwas die Klarheit trübt, da dieser kleingedruckte Aspekt potenziell überflogen werden könnte - eine kleine Stolperfalle in einem ansonsten flüssigen Konzept.

Ich bin der Meinung, dass der TV-Spot insgesamt mit seiner kompakten und intelligenten Ausgestaltung überzeugt. Die gelungene Verschmelzung von Botschaft und visuellen Elementen demonstriert Originalität und Kreativität. Zack, zielgerichtet und in bunten Farben umgesetzt – eine erfrischende Art, Konsum und Technik miteinander zu verbinden, die gerade in schnellen Momenten im TV-Bereich oft vernachlässigt wird.

Was haltet ihr von diesem Spot? Lasst uns in den Kommentaren darüber diskutieren oder teilt eure eigene Meinung!

Autor: Ralf Zmölnig


Beachten Sie, dass alle Bilder urheberrechtlich geschützt sind und nur im Rahmen des Zitatrechts diskutiert werden sollten.

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Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot

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Die folgenden Sequenzbeschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung werden von unserem TV-Spot-Tracking- und Identifikationssystem wie folgt erkannt. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit ist ausgeschlossen.

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Ein roter Hintergrund mit mehreren Produkten in bunten Kreisen: Laptop, Smartphone, Gaming-Konsole, Roboterstaubsauger, Spielkonsole. Rechts oben das Grover-Logo. Text: "Spare € 35 mit dem Code* TV", darunter ein Sternchenhinweis.

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Eine Nintendo Switch mit bunten Joy-Cons in Rot und Blau ist zu sehen. Rechts steht ein Rabattangebot von Grover, bei dem man mit dem Code "TV" 35 Euro sparen kann. Unter der Bedingung "Neukunden mit 6+ Monaten Mietdauer" ist ein kleiner Text.

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Jemand in Jeans und Sneakers bückt sich vor einer geöffneten Tür, um ein Paket mit dem Grover-Logo aufzuheben. Rechts im Bild ist ein pinkfarbenes Werbebanner von Grover mit einem Sparangebot von 35 € bei Nutzung des Codes "TV".

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Eine Person sitzt in einem Gaming-Stuhl, hebt glücklich die Arme und trägt ein Headset. Auf der rechten Seite steht ein Werbebanner von Grover mit einem Rabattcode. Im Hintergrund sind bunte Lichter, ein Bücherregal und Pflanzen zu sehen.

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Links sind Kopfhörer, ein Smartphone, eine Spielkonsole und ein Laptop zu sehen. Rechts auf einem pinken Hintergrund steht "Grover" mit einem Rabattangebot: Spare € 35 mit dem Code "TV". Unten der Hinweis auf Neukunden mit mindestens 6 Monaten Mietdauer.

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Kritik und Auseinandersetzung:

AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von Grover mit dem von uns gewählten Titel

"Miete Technik-Hits bei Grover und spare 35 € im ersten Monat!".

Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.

Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber Grover, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes

§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Grover in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung

zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.

Bei Fragen oder Bedenken zur Nutzung der urheberrechtlich geschützten Inhalte können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir respektieren die Rechte der Urheber. Gerne stehen wir für weitere Klärungen, gerne auch zur fachlichen Unterstützung unter Zuhilfenahme der uns beratenden Fachkanzlei für Medienrecht, zur Verfügung. Nehmen Sie dazu jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.

Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Rtl2

Paragraf 51 Satz 1:

„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

  1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

  2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

  3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“

Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung