Meiner Meinung nach schafft es Ferrero Rocher mit diesem TV-Spot, seine Markenbotschaft nahezu perfekt zu inszenieren. Die visuelle Gestaltung ist dabei absolut meisterhaft, denn die goldene Ferrero Rocher Praline wird wie ein kleines Kunstwerk behandelt. Es wird umgeben von einem schimmernden, goldenen Lichtbogen, was ihr eine fast majestätische Aura verleiht – ganz so, als handele es sich um einen Schatz, der unseres Genusses würdig ist.
Ich finde es kreativ, wie der Spot mit seinen warmen, goldenen und braunen Farbtönen spielt, um eine durchweg luxuriöse Atmosphäre zu erzeugen. Diese Farbpalette unterstreicht den edlen Charakter der Marke und streichelt förmlich die Sehnsüchte der Konsumenten nach einem gehobeneren Genussmoment. Solche stilistischen Feinheiten sorgen dafür, dass Ferrero Rocher auch weiterhin als Inbegriff von feinschmeckerischer Exklusivität wahrgenommen wird.
Ebenfalls bemerkenswert ist die subtile, aber dennoch wirkungsvolle Zielgruppenansprache. In der Präsenz der elegant gekleideten Frau sehe ich die Verkörperung eines Verbrauchers, der auf der Suche nach einem besonderen Moment der Selbstverwöhnung ist. Eine Person, die Alltag und Stress für einen magischen Moment gegen pure Sinnlichkeit eintauscht. Und ich denke, dass dies die Zielgruppe anspricht, die bereit ist, für kleine Luxusmomente im Alltag zu investieren.
Allerdings, meiner Ansicht nach, könnte der Spot mit seiner Fokussierung auf visuelle Perfektion auch an Authentizität einbüßen. Wenn alles zu glänzend und makellos erscheint, frage ich mich, ob dies das reale Nutzungserlebnis widerspiegelt oder einfach nur ein überinszeniertes Versprechen ist. Auch empfinde ich den Mangel an narrativer Kreativität als kleine Schwachstelle. Ein tieferer Einblick in Momente des Genusses könnte dem Spot mehr emotionale Tiefe verleihen.
Summa summarum, während der TV-Spot visuell fesselt und die Essenz von Ferrero Rocher in Szene setzt, könnte ein Hauch von Authentizität und narrativer Vielschichtigkeit ihm den letzten Schliff geben, um aus der Masse der Werbungen herauszuragen – das ist jedenfalls meine Überzeugung. Dennoch bleibt die Marke wohl ihrem Credo treu: Luxus für die Sinne.
Autor: Ralf Zmölnig
Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot
Die folgenden Sequenzbschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung werden von unserem TV-Spot-Tracking- und Identifikationssystem wie folgt erkannt:
Ein Ferrero Rocher Pralinee liegt auf einem goldenen Podest. Die Pralinee ist in goldene Folie gewickelt, umgeben von einem schimmernden, goldenen Lichtbogen. Der Hintergrund ist gold-beige mit einem konzentrischen Kreis-Design.
Eine Frau mit langen Haaren und großen Ohrringen steht vor einem hellen, runden Hintergrund. Sie trägt eine braune Bluse und beigefarbene Hosen mit Gürtel. Sie hat eine Hand vor sich gehoben und lächelt leicht. Die Szene ist in warmen Brauntönen gehalten.
Eine Frau mit langen Haaren isst genussvoll etwas von ihrem Finger. Sie trägt goldene Ohrringe und eine goldene Halskette. Der Hintergrund ist warm und gelb.
Eine dickflüssige, dunkle Flüssigkeit läuft über einen gelb-goldenen, gewölbten Untergrund. Der Hintergrund ist weich und braun, was den Fokus auf das Zusammenspiel von Struktur und Farbe lenkt.
Viele Nussstücke schweben vor einem braunen Hintergrund in der Luft. Sie wirken geröstet und haben verschiedene Brauntöne.
Flüssige Schokolade fließt sanft und bildet glatte, glänzende Oberflächen mit geschwungenen Linien. Der Hintergrund ist warm und einfarbig, was die Schokolade in den Vordergrund rückt.
Eine runde Schokokugel mit glänzender, ungleichmäßiger Oberfläche schwebt vor einem braunen Hintergrund. Im Hintergrund sind verschwommene Details erkennbar.
Eine goldene Ferrero Rocher Praline liegt auf einem Podest, umgeben von einem glitzernden Effekt. Links im Bild steht der Schriftzug "Wiedersehen macht mmmh...". Der Hintergrund ist warm und sanft beleuchtet.
165views
0:202024-08-05
90views
0:252024-02-05
84views
0:202024-06-03
AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von Ferrero mit dem von uns gewählten Titel
"Ferrero Rocher: Luxuriöser Genuss mit cremigem Kern und knusprigen Haselnüssen".
Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.
Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber Ferrero, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes
§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Ferrero in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung
zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.
Bei Fragen oder Bedenken zur Nutzung der urheberrechtlich geschützten Inhalte können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir respektieren die Rechte der Urheber. Gerne stehen wir für weitere Klärungen, gerne auch zur fachlichen Unterstützung unter Zuhilfenahme der uns beratenden Fachkanzlei für Medienrecht, zur Verfügung. Nehmen Sie dazu jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.
Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Vox-up
Paragraf 51 Satz 1:
„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn
einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.
Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“
Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung
Eure Meinung, Kommentare, Fragen
1Kommentare@Geniessering
vor 2 Tagen
Ich frage mich, wann man dort in den Marketingabteilungen mal dahinterkommt, dass diese Produkte durchaus leicker sind. Aber so wie diese verpackt sind, meist noch in unsägliche Plastikboxen in Plastikeinlagen verbuchselt... das ist doch schon lange nicht mehr zeitgemäß? Oder habt ihr nur Hedonisten als Zielgruppe?