Unsere Kurzbeschreibung des Douglas TV-Spots

Douglas wirbt für den "Beauty Friday" vom 23.11. bis 27.11.2024, bei dem Beauty Card-Kund:innen 20 % Rabatt auf über 100.000 Beauty-Produkte erhalten. Der Rabatt ist online, in der App und in Filialen verfügbar, ausgenommen sind bestimmte Marken.

Quelle: Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Sat1, (c) Douglas

Aus urheberrechtlichen Gründen können wir den Spot nicht als Video mit Ton, sondern nur mit sequentiellen und beleghaften Screenshots anbieten. Wenn Sie uns als Urheber zugehörige Rechte für die Anzeige des vollständigen Videos mit Ton erteilen wollen, nehmen Sie gerne Kontakt auf. Unsere User werden es Ihnen danken, und es wird Ihre TV-Spot-Reichweite dramatisch erhöhen. Das wertvolle Feedback gibt es kostenlos dazu. Einfachen Zugriff und Verwaltung Ihrer TV-Spots immer aktuell, abteilungsübergreifend und in Echtzeit finden Sie hier.

Bei der Nutzung der urheberrechtlich geschützen Inhalte aus den Screenshots berufen wir uns im Rahmen des Zitatrechtes auf §51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG.


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2024-11-25
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Unsere Meinung

Dieser TV-Spot von Douglas spricht mich persönlich an, weil er einen klaren und einprägsamen Werbeslogan verwendet. Die Botschaft „Express your Beauty on Beauty Friday“ ist meiner Meinung nach präzise und treffend formuliert. Ich finde, die Zielgruppe, die sich vermutlich für Beauty-Produkte und aktuelle Angebote interessiert, wird hier effektiv angesprochen.

Die visuelle Gestaltung, die durch den Wechsel der verschiedenen Hintergrundfarben und die stilvolle Platzierung der Produkte besticht, sorgt für einen dynamischen und modernen Gesamteindruck. Meiner Ansicht nach unterstreicht die kreative Farbgestaltung die Markenbotschaft von Douglas und hebt den besonderen Aktionscharakter von „Beauty Friday“ hervor.

Was ich besonders originell finde, ist die Darstellung verschiedener Menschen mit individuellen Schönheitsmerkmalen. Diese Vielfalt vermittelt eine inklusive Botschaft, die sich positiv auf das Markenimage auswirken kann. Ich denke, das hebt die Einzigartigkeit jedes Einzelnen hervor und ermutigt zur individuellen Selbstausdruck.

Die konsistente Einbindung des Logos und der Hinweis auf den Rabatt für Beautycard-Kunden sind fachlich gut umgesetzt. Meiner Meinung nach verstärkt das den Anreiz zur Kundenbindung und schafft Klarheit über die Konditionen des Angebots.

Ich bin der Meinung, dass dieser Spot durch seinen ästhetischen Ansatz und die gezielte Ansprache sehr gut umgesetzt wurde. Falls jemand eigene Eindrücke oder Meinungen zum TV-Spot hat, bin ich gespannt, diese zu hören und lade alle ein, ihre fachliche oder subjektive Meinung zu hinterlassen.

Autor: Thomas Stehle


Beachten Sie, dass alle Bilder urheberrechtlich geschützt sind und nur im Rahmen des Zitatrechts diskutiert werden sollten.

Eure Meinung, Kommentare, Fragen

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Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot zur Erläuterung und Ergänzung:

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Die Sequenzbeschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung/ Fernsehspot, basierend auf den exemplarisch genutzten Screenshots:

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Lila Hintergrund mit weißen Buchstaben, die „BEAUTY FRIDAY“ sagen.

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Der Hintergrund ist in verschiedenen Pinktönen gehalten. In der Mitte steht in weißen Buchstaben "BEAUTY FRIDAY BEI DOUGLAS".

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Nahaufnahme von einem Gesicht mit intensivem pink-lila Lidschatten. Die Augen sind halb geschlossen, ein Nasenring ist sichtbar. Unten rechts steht "Douglas".

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Eine Frau mit langen grauen Haaren trägt ein pinkes Oberteil und schaut lächelnd nach oben. Im Hintergrund ist eine Gebäudewand mit Fenstern zu sehen. In der Ecke unten rechts steht "DOUGLAS".

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Eine Person mit kurzem, blondem Haar steht vor einer Backsteinwand. Sie trägt ein schwarzes Oberteil mit Cutout-Design. Die Hände sind in die Hüften gestemmt. Unten rechts ist das Logo von "Douglas" sichtbar.

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Eine Frau mit pinkfarbenem Lippenstift lächelt in die Kamera. Der Hintergrund ist verschwommen und rosa. Am unteren Bildrand steht "DOUGLAS".

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Verschiedene Beauty-Produkte stehen nebeneinander auf einem rosa Hintergrund. Darunter Parfums und Kosmetikfläschchen. Rechts ist ein runder Sticker mit "20% auf über 100.000 Beauty-Produkte nur als Beauty Card Kundin" zu sehen. Daneben liegen zwei Karten.

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Eine Reihe von Kosmetikprodukten steht vor einem pinken Hintergrund. Von links nach rechts sind verschiedene Flakons und Tuben zu sehen, darunter Parfums und Hautpflegeartikel. Oben rechts ist ein Kreis mit der Aufschrift "20% auf über 100.000 Beauty-Produkte nur als Beauty Card Kund:in". Zwei Douglas-Karten sind ebenfalls sichtbar.

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Das Logo "Douglas" steht in schwarzer Schrift auf einem hellblauen Hintergrund. Links vom Schriftzug sind die Buchstaben "D" und "O" stilisiert ineinander verschlungen.

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0:302024-06-17

Kritik und Auseinandersetzung:

AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von Douglas mit dem von uns gewählten Titel

"Beauty Friday bei Douglas: 20 % Rabatt für Beauty Card-Kund:innen auf über 100.000 Produkte!".

Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.

Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber Douglas, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes

§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Douglas in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung

zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.

Bei Fragen oder Bedenken zur Nutzung der urheberrechtlich geschützten Inhalte können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir respektieren die Rechte der Urheber. Gerne stehen wir für weitere Klärungen, gerne auch zur fachlichen Unterstützung unter Zuhilfenahme der uns beratenden Fachkanzlei für Medienrecht, zur Verfügung. Nehmen Sie dazu jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.

Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Sat1

Paragraf 51 Satz 1:

„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

  1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

  2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

  3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“

Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung