Unsere Kurzbeschreibung des Db TV-Spots

Die Werbung der Deutschen Bahn bewirbt die App "DB Navigator". Sie bietet Echtzeitinformationen zu Zugverbindungen und kann während der Fahrt genutzt werden. Nutzer können aktuelle Infos wie Abfahrt, Ankunft und Gleisangaben einsehen, was dem traditionellen Reiseplan überlegen ist. Die App wird für die nächste Reise empfohlen.

Quelle: Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Sat1, (c) Db

Aus urheberrechtlichen Gründen können wir den Spot nicht als Video mit Ton, sondern nur mit sequentiellen und beleghaften Screenshots anbieten. Wenn Sie uns als Urheber zugehörige Rechte für die Anzeige des vollständigen Videos mit Ton erteilen wollen, nehmen Sie gerne Kontakt auf. Unsere User werden es Ihnen danken, und es wird Ihre TV-Spot-Reichweite dramatisch erhöhen. Das wertvolle Feedback gibt es kostenlos dazu.


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2024-11-04
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Unsere Meinung

Ich finde, dieser TV-Spot der Deutschen Bahn für die DB Navigator App navigiert geschickt zwischen nostalgischem Charme und moderner Effizienz. Die malerischen Szenen einer Zugfahrt durch eine idyllische Landschaft bei Sonnenuntergang erzeugen ein fast schon poetisches Bild der Entschleunigung. Diese visuelle Harmonie stellt, meiner Meinung nach, einen bewussten Kontrast zur nüchternen Botschaft über technologischen Fortschritt dar, der in der App verkörpert wird.

Meiner Ansicht nach gelingt es dem Spot, mit der Einführung des alten Reiseplans eine intelligente und pfiffige Metapher zu schaffen. Der traditionelle Plan liegt symbolisch mit Kugelschreiber und Reiseführer auf dem Tisch, während die Kamera subtil auf das Smartphone umschwenkt, welches die entscheidenden Echtzeitinformationen liefert. Dieser Wechsel suggeriert für mich elegant den Sprung von der Vergangenheit in die Gegenwart.

Die Zielgruppenansprache scheint mir klar: Die Botschaft richtet sich an moderne Reisende, die Wert auf digitale Flexibilität legen. Ich denke, die Einbindung der Benachrichtigungen auf dem Smartphone ist ein cleverer Weg, um die Funktionalitäten der App greifbar zu machen und den Zuschauer mit in die technologisch fortschrittliche Reiseplanung zu nehmen.

Besonders originell finde ich die szenische Verknüpfung von entspannter Zugatmosphäre mit dem pragmatischen Nutzen der App. Die Frau im Zugabteil, die gleichzeitig ein Sandwich genießt und ihre Reise organisiert, kombiniert mühelos Genuss und Zweckmäßigkeit. Dies verdeutlicht, wie Reiseplanung und entspannte Zugreisen Hand in Hand gehen können.

Die Markenbotschaft bleibt, meiner Meinung nach, konsistent und vermittelt ein Gefühl von Zuverlässigkeit und Innovation. Die Szenen sind stimmig und es wird deutlich, dass die DB Navigation App der Weg in die Zukunft der Reiseplanung ist. Schwachstellen entdecke ich kaum, jedoch könnte die Markendifferenzierung noch klarer hervorgehoben werden, um sich noch stärker von anderen Mobilitätslösungen abzuheben.

Abschließend kann ich nur dazu aufrufen, selbst eine Meinung zu diesem Spot zu entwickeln: Wie empfindet ihr die Darstellung der technikgeprägten Reiseplanung versus der traditionellen Methoden? Eure fachlichen oder subjektiven Eindrücke sind mehr als willkommen!

Autor: Ralf Zmölnig


Beachten Sie, dass alle Bilder urheberrechtlich geschützt sind und nur im Rahmen des Zitatrechts diskutiert werden sollten.

Eure Meinung, Kommentare, Fragen

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Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot

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Die folgenden Sequenzbschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung werden von unserem TV-Spot-Tracking- und Identifikationssystem wie folgt erkannt:

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Ein Zug fährt durch eine idyllische Landschaft bei Sonnenuntergang. Die Schienen verlaufen durch weite grüne Wiesen und an bewaldeten Hügeln entlang. Die Bäume werfen lange Schatten, und der Himmel ist klar mit leichter Abenddämmerung. Ein ruhiger, malerischer Moment mit natürlicher Schönheit.

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Auf einem Tisch liegen ein Reiseplan-Heft, eine Tastatur, ein Kugelschreiber und ein Schlüsselbund mit einem roten Band.

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Ein bequemer Stuhl steht vor einem Tisch in einem Zugabteil. Auf dem Tisch liegen Papiere. Das Fenster zeigt verschwommenes, vorbeiziehendes Grün. An der Wand befindet sich eine Steckdose. Die Atmosphäre wirkt ruhig und der Raum ist gut beleuchtet.

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Eine Frau sitzt in einem Zugabteil an einem Tisch, isst ein Sandwich und schaut aus dem Fenster. Neben ihr liegt ein Smartphone auf dem Tisch. Die Sitze im Abteil sind blau und es gibt weitere Personen, die im Hintergrund sitzen. Die Stimmung wirkt ruhig und entspannt.

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Eine Frau sitzt in einem Zugabteil, trägt ein weißes Hemd und hält ein Sandwich. Auf dem Tisch vor ihr liegt ein Handy. Sie streckt die Hand danach aus. Die Sitze im Zug sind blau mit hellblauen Kopfpolstern. Im Hintergrund sind andere Passagiere und Fenster mit Ausblick auf eine Landschaft zu sehen.

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Ein hochgehaltenes Smartphone zeigt den Sperrbildschirm mit Uhrzeit 10:12 und Datum "Mittwoch, 16. Oktober". Eine Benachrichtigung von DB informiert über eine Zugverbindung: Ankunft in Berlin Hbf 10:22, Weiterfahrt mit RE3 Richtung Eberswalde Hbf um 10:33 an Gleis 6.

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Ein Reiseführer liegt auf einem Tisch. Daneben befindet sich eine weiße Computertastatur und ein Stift. Der Reiseführer hat den Titel "Ihr Reiseplan" und zeigt eine Zugverbindung EC 1040 von Berlin nach Essen. Oben ist ein QR-Code abgebildet. Unten steht "Mein Reiseplaner. Hol dir jetzt die App."

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Ein Smartphone zeigt eine App mit Zugverbindungen und Umstiegsinformationen. Links daneben steht in schwarzer Schrift „Echtzeit-Informationen zur Reise“ auf weißem Hintergrund. Die App zeigt Details wie Abfahrt, Ankunft und Gleisangaben.

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Eine Frau sitzt in einem Zug und benutzt ihr Handy. Neben ihr auf dem Tisch liegt ein geschlossenes Notizbuch. Im Hintergrund sitzt eine andere Person und liest. Der Zug scheint in Bewegung zu sein. Das Logo der Deutschen Bahn und der Text "Bei der nächsten Reise ausprobieren. bahn.de/navigator" sind eingeblendet.

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Kritik und Auseinandersetzung:

AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von Db mit dem von uns gewählten Titel

"DB Navigator: Echtzeitinfos und mehr für Ihre nächste Reise mit der Deutschen Bahn!".

Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.

Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber Db, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes

§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Db in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung

zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.

Bei Fragen oder Bedenken zur Nutzung der urheberrechtlich geschützten Inhalte können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir respektieren die Rechte der Urheber. Gerne stehen wir für weitere Klärungen, gerne auch zur fachlichen Unterstützung unter Zuhilfenahme der uns beratenden Fachkanzlei für Medienrecht, zur Verfügung. Nehmen Sie dazu jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.

Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Sat1

Paragraf 51 Satz 1:

„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

  1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

  2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

  3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“

Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung