Unsere Kurzbeschreibung des Congstar TV-Spots

Der TV-Spot von Congstar bewirbt den Dienst "Congstar Refresh", mit dem Kunden ihr Datenvolumen jederzeit zum fairen Preis von 8 Euro pro Aufladung erneuern können. Der Spot hebt die "Allnet Flat M" mit 30 GB für 22 Euro monatlich hervor, unterstützt durch dynamische Nachtszenen und visuelle Elemente.

Quelle: Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Sat1, (c) Congstar

Aus urheberrechtlichen Gründen können wir den Spot nicht als Video mit Ton, sondern nur mit sequentiellen und beleghaften Screenshots anbieten. Wenn Sie uns als Urheber zugehörige Rechte für die Anzeige des vollständigen Videos mit Ton erteilen wollen, nehmen Sie gerne Kontakt auf. Unsere User werden es Ihnen danken, und es wird Ihre TV-Spot-Reichweite dramatisch erhöhen. Das wertvolle Feedback gibt es kostenlos dazu.


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2024-07-22
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Unsere Meinung

Meiner Meinung nach hat Congstar mit diesem Spot eine einprägsame und klare Werbebotschaft geschaffen. Die zentrale Botschaft, dass man sein Datenvolumen jederzeit für nur 8 Euro auffrischen kann, kommt durch die wiederholte Einblendung und die visuelle Hervorhebung sehr gut zur Geltung. Ich finde auch, dass die Szene gut für die Zielgruppenansprache gewählt ist, da jene wahrscheinlich junge und urbane Menschen ansprechen soll.

Die kreative Umsetzung mit den nächtlichen Straßenszenen und der expliziten Farbwahl, besonders das Violett und Blau, schafft eine moderne und lebendige Atmosphäre. Es ist meiner Ansicht nach eine gelungene Interpretation von Urbanität und Dynamik, die die Marke Congstar verkörpern soll. Ich denke, dass dieser dynamische Ansatz besonders junge Erwachsene anspricht, die Flexibilität und moderne, unkomplizierte Lösungen zu schätzen wissen.

Meiner Meinung nach ist die Konsistenz der Markenbotschaft ebenfalls gut erhalten. Congstar bleibt dem Thema der Fairness und Flexibilität treu und transportiert diese Werte effektiv durch die visuelle und narrative Gestaltung des Spots.

Wenn es um potenzielle Schwachstellen geht, denke ich, dass die Vielfalt und die Masse an visuellen Eindrücken möglicherweise zu einer Überladung führen könnten. Die zahlreichen Szenenwechsel und die grellen Lichter können für manche Zuschauer ein wenig verwirrend wirken. Ich bin jedoch der Meinung, dass dies durch die klare Botschaft und den prägnanten Text im Wesentlichen kompensiert wird.

Alles in allem finde ich, dass der Spot sehr gut gelungen ist und die Kernbotschaft von Congstar klar und deutlich übermittelt. Die dynamische und lebendige Inszenierung spricht die Hauptzielgruppe effektiv an und transportiert die Markenwerte überzeugend.

Autor: Thomas Stehle


Beachten Sie, dass alle Bilder urheberrechtlich geschützt sind und nur im Rahmen des Zitatrechts diskutiert werden sollten.

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Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot

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Die folgenden Sequenzbeschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung werden von unserem TV-Spot-Tracking- und Identifikationssystem wie folgt erkannt. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit ist ausgeschlossen.

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Eine junge Frau mit kurzem Haar und violettem Oberteil läuft durch eine dunkle Straße. Im Hintergrund leuchten zwei rote Laternen vor einem Gebäude. Die Szene spielt nachts. Ein verschwommener Fußgänger geht an dem beleuchteten Gebäude vorbei. Das Logo von Congstar ist oben rechts im Bild sichtbar.

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Eine Person mit blauer Augenmaske und lilafarbenem Oberteil läuft durch eine beleuchtete Straße. Die Haare fliegen nach hinten. Im Hintergrund sind rote Laternen und eine unscharfe Figur zu sehen. Oben rechts ist das Congstar-Logo eingeblendet.

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Nachtaufnahme einer nassen Straße, links ein weißer Linienbus. Personen auf dem Gehweg, einer springt in die Luft und trägt lila Oberteil. Rechts sind Schaufenster mit Schaufensterpuppen. Ein beleuchtetes Haltestellenschild und das congstar-Logo sind sichtbar.

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Eine Hand hält ein Smartphone mit orangefarbenem Rahmen. Auf dem Bildschirm steht "congstar REFRESH" und darunter "Jetzt". Ein Finger tippt auf den Button "Jetzt". Im Hintergrund sind verschwommene Lichter zu sehen.

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Ein Fahrrad fährt durch das Bild, während einige Leute auf dem Bürgersteig vor einem beleuchteten Schaufenster mit Schaufensterpuppen stehen. Eine Person in der Mitte, trägt ein lila Pullover und tanzt. Das Logo von Congstar ist oben rechts zu sehen, und unten im Bild steht "Song: 'Wir gehen rein' von Jolie."

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Eine Person in einem blauen Oberteil kniet sich auf den Boden. Im Hintergrund leuchten rote und lila Lichter eines Gebäudes mit großen Fenstern. Zwei weitere Personen sind in der Nähe des Gebäudeeingangs zu sehen, und es gibt eine Leuchtreklame und einen Laternenpfahl mit Lampen. In der oberen rechten Ecke ist ein Logo von Congstar zu sehen, und unten im Bildamerikaner Text mit Songinformationen.

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Mehrere Personen rennen und hüpfen bei Nacht durch eine belebte Straße, vorbei an neonbeleuchteten Geschäften. Einer wirbelt freudig in die Luft, während andere ihnen folgen. Ein großes Fahrrad oder ein Objekt mit großen Rädern ist im Vordergrund sichtbar. Links ist ein roter Bankautomat und ein Geschäft mit chinesischen Schriftzeichen rechts. Die Straßenszene ist lebendig und dynamisch.

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Oben sieht man eine Straßenszene bei Nacht, belebt von vielen Menschen, bunten Lichtern und Luftballons. Es steht "ALLNET FLAT M" und "30 GB für 22 € mtl." auf der Straße. Links sieht man eine Gruppe mit grünen und roten Herzen, rechts eine weitere Menschenansammlung. Ein Congstar-Logo ist oben rechts zu sehen. Die Szene wirkt festlich und dynamisch.

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Menge von Leuten mit bunten Ballons und Schildern. Schilder und Ballons haben Wörter wie "REFRESH", "8€", "FAIR" und "congstar". Hintergrund zeigt ein Gebäude mit Fenstern und Balkonen. Beleuchtete Handzeichen und ihre glücklichen Gesichter im Vordergrund. Eine Feier oder Werbeveranstaltung in einer Stadt bei Nacht.

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Kritik und Auseinandersetzung:

AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von Congstar mit dem von uns gewählten Titel

"Erneuern Sie Ihr Datenvolumen jederzeit mit Congstar Refresh – Allnet Flat M für 22 Euro/Monat".

Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.

Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber Congstar, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes

§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Congstar in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung

zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.

Bei Fragen oder Bedenken zur Nutzung der urheberrechtlich geschützten Inhalte können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir respektieren die Rechte der Urheber. Gerne stehen wir für weitere Klärungen, gerne auch zur fachlichen Unterstützung unter Zuhilfenahme der uns beratenden Fachkanzlei für Medienrecht, zur Verfügung. Nehmen Sie dazu jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.

Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Sat1

Paragraf 51 Satz 1:

„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

  1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

  2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

  3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“

Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung