Unsere Kurzbeschreibung des Argeta TV-Spots

Die TV-Spots von Argeta bewerben Wurst- und Fischaufstriche, die aus hochwertigen Zutaten bestehen und ohne Zusatzstoffe sind. Dies betonen die Top-Biathletinnen Selina Grotian und Sophia Schneider. Argeta wird als Europas Nummer 1 für Aufstriche präsentiert, mit dem Slogan „Argeta, die gute Seite des Brotes“.

Quelle: Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Zdf, (c) Argeta

Aus urheberrechtlichen Gründen können wir den Spot nicht als Video mit Ton, sondern nur mit sequentiellen und beleghaften Screenshots anbieten. Wenn Sie uns als Urheber zugehörige Rechte für die Anzeige des vollständigen Videos mit Ton erteilen wollen, nehmen Sie gerne Kontakt auf. Unsere User werden es Ihnen danken, und es wird Ihre TV-Spot-Reichweite dramatisch erhöhen. Das wertvolle Feedback gibt es kostenlos dazu. Einfachen Zugriff und Verwaltung Ihrer TV-Spots immer aktuell, abteilungsübergreifend und in Echtzeit finden Sie hier.

Bei der Nutzung der urheberrechtlich geschützen Inhalte aus den Screenshots berufen wir uns im Rahmen des Zitatrechtes auf §51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG.


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2025-01-25
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Unsere Meinung

Ich finde den TV-Spot von Argeta, in dem die Deutschen Top-Biathletinnen Selina Grotian und Sophia Schneider zu sehen sind, auf eine charmant angestrengte Weise amüsant. Die Verbindung von Biathlon mit Wurst- und Fischaufstrichen erfordert aus meiner Perspektive einen gedanklichen Sprung, der zwar mutig, aber nicht unbedingt treffsicher ist.

Der Slogan "Man sagt, du bist, was du isst" versucht, eine philosophische Tiefe anzudeuten, die in der verkürzten Darstellung leider an der Oberfläche bleibt.

Die Zielgruppenansprache scheint klar auf Sportbegeisterte und Ernährungsbewusste abzuzielen, was angesichts der Biathletinnen als Botschafterinnen zielt, aber ich bin der Meinung, dass der angestrebte Zusammenhang mit den hochwertigen Zutaten der Aufstriche etwas künstlich wirkt. Das Aufzwingen des „Europas Nummer 1“-Claims könnte glattweg als Selbstlob empfunden werden, anstatt durch die Inszenierung der hochwertigen Zutaten subtil verstärkt zu werden.

In kreativer Hinsicht denke ich, dass der Spot mit seiner Komposition aus Indoor-Szenen und floralen Elementen versucht, eine warme, heimelige Atmosphäre zu schaffen. Jedoch bleibt diese Bemühung, durch Szenenarrative eine emotionale Verbindung zu schaffen, meiner Ansicht nach beinahe sprichwörtlich am Brotrande der Erwartungen kleben.

Die visuellen Elemente des Spots mit dem Argeta-Logo und den dynamisch angeordneten Aufstrichdosen halten die Markenbotschaft konsistent. Jedoch lauert die potentielle Schwachstelle in der insgesamt etwas unbeholfen wirkenden Bildsprache und den übergestülpt wirkenden Branding-Elementen. Es ist, als ob eine feine Balance zwischen Eleganz und Funktionalität noch nicht gefunden wurde.

Ich muss zudem schmunzeln, wenn ich mir das etwas zu enthusiastische Genießen der Brotaufstriche ansehe. Es ist, als würde der Konsum dieser Aufstriche Momente des reinen Glücks versprechen, die in der Realität vielleicht eher illusorisch sind.

Meiner Ansicht nach hat der Spot durchaus eine solide Basis, könnte jedoch von einer geschickteren Verzahnung aus Authentizität und Originalität profitieren. Deine Meinung oder auch Kritik zu dem Spot interessiert mich sehr – was denkst du darüber?

Autor: Ralf Zmölnig


Beachten Sie, dass alle Bilder urheberrechtlich geschützt sind und nur im Rahmen des Zitatrechts diskutiert werden sollten.

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Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot zur Erläuterung und Ergänzung:

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Die Sequenzbeschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung/ Fernsehspot, basierend auf den exemplarisch genutzten Screenshots:

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In einem gemütlichen Raum steht eine Frau in blauer Jacke und lächelt. Ein Mann in rotem Hemd sitzt auf der Küchenzeile. Hinter ihnen sind Pflanzen und ein Esstisch zu sehen. Links oben befindet sich ein Argeta-Logo. Auf der rechten Seite stehen der Name "Sophia Schneider" und der Begriff "Deutsche Top-Biathletin".

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Auf einem Tisch liegen Dosen von Argeta Pastete, rohes Fleisch, eine Zitronenscheibe, ein Bündel Grissini und eine Schale mit Mandeln. Alles ist hübsch angerichtet, mit einem grünen Zweig dazwischen. Links oben das Argeta-Logo.

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Eine Hand öffnet eine kleine runde Verpackung von Argeta. Die Folie wird gerade abgezogen. Links oben ist das Argeta-Logo auf orangenem Hintergrund zu sehen.

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Eine Frau nimmt einen großen Bissen von einem mit Aufstrich bestrichenen Brot. Die Augen sind geschlossen, sie scheint das Essen zu genießen. Im Hintergrund unscharf sind Innenraumelemente zu erkennen. Oben links ist ein orangefarbenes Logo mit der Aufschrift „Argeta“.

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Zwei Frauen am Küchentisch, beide essen etwas, das wie Toast oder Brot aussieht. Im Hintergrund stehen Pflanzen und Blumen. Links oben ist das Argeta-Logo. Die Frau links trägt einen roten Hoodie, die Frau rechts eine blaue Jacke. Sie lächeln sich an und heben ihre Snacks. Tisch enthält Essen, Gläser und eine Saftflasche.

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Eine Hand hält eine kleine, runde Dose mit der Aufschrift "Argeta Huhn Pikant" auf orangem Hintergrund. Oben steht "Aromariche Aufstrich". Die Dose hat 95 g Inhalt und ist frei von Zusatzstoffen. Im Hintergrund sind verschwommene Farben zu sehen, hauptsächlich Braun und Blau.

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Eine Hand hält eine orangene Dose mit der Aufschrift "Argeta Huhn Pikant". Oben steht "Der cremige Aufstrich" und unten "Frei von Zusatzstoffen". Im Hintergrund unscharf.

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Eine Person mit lockigen Haaren trägt einen roten Hoodie. Im Hintergrund stehen Pflanzen und Möbel. Oben links im Bild das Argeta-Logo, unten links der Name "Selina Grotian" mit dem Text "Deutsche Top-Biathletin" und einer Unterschrift darunter.

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Dosen von Aufstrichen der Marke Argeta: "Huhn Pikant", "Original Huhn", "Junior" und "Thunfisch" stehen nebeneinander. Im Hintergrund liegen verschiedene Brotsorten. Links oben der Text: "Nr. 1 Wurst- und Fisch-Aufstrich in Europa". Unten links steht "ATLANTIC Grupa". Auf einem Brot ist Aufstrich mit Tomatenring und dekorativem Grün.

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Kritik und Auseinandersetzung:

AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von Argeta mit dem von uns gewählten Titel

"Argeta: Spitzenaufstriche ohne Zusatzstoffe mit Top-Biathletinnen Grotian & Schneider".

Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.

Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber Argeta, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes

§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Argeta in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung

zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.

Bei Fragen oder Bedenken zur Nutzung der urheberrechtlich geschützten Inhalte können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir respektieren die Rechte der Urheber. Gerne stehen wir für weitere Klärungen, gerne auch zur fachlichen Unterstützung unter Zuhilfenahme der uns beratenden Fachkanzlei für Medienrecht, zur Verfügung. Nehmen Sie dazu jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.

Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Zdf

Paragraf 51 Satz 1:

„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

  1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

  2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

  3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“

Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung