Unsere Kurzbeschreibung des Aldi TV-Spots

Der TV-Spot von Aldi bewirbt preiswerte Produkte wie Fitnessmatten für 5,49 Euro und Glastrinkflaschen mit Schutzhülle für 2,99 Euro. Aldi hebt den "Original Aldi-Preis" hervor, der seit über 100 Jahren besteht, und vermittelt die Botschaft: "Mit Aldi kannst du's dir leisten." Aldi steht für zugängliche Preise und Qualität.

Quelle: Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Sky-bundesliga1, (c) Aldi

Aus urheberrechtlichen Gründen können wir den Spot nicht als Video mit Ton, sondern nur mit sequentiellen und beleghaften Screenshots anbieten. Wenn Sie uns als Urheber zugehörige Rechte für die Anzeige des vollständigen Videos mit Ton erteilen wollen, nehmen Sie gerne Kontakt auf. Unsere User werden es Ihnen danken, und es wird Ihre TV-Spot-Reichweite dramatisch erhöhen. Das wertvolle Feedback gibt es kostenlos dazu. Einfachen Zugriff und Verwaltung Ihrer TV-Spots immer aktuell, abteilungsübergreifend und in Echtzeit finden Sie hier.

Bei der Nutzung der urheberrechtlich geschützen Inhalte aus den Screenshots berufen wir uns im Rahmen des Zitatrechtes auf §51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG.


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2025-01-11
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Unsere Meinung

Meiner Meinung nach versucht Aldi in diesem TV-Spot geschickt die Einfachheit und Zugänglichkeit ihrer Produkte zu betonen, was zunächst einmal ein solider Ansatz ist. Mit dem prägnanten Slogan „Mit Aldi kannst du's dir leisten“ wird eine klare und verständliche Werbebotschaft vermittelt, die definitiv darauf abzielt, Preisbewusstsein in den Vordergrund zu stellen.

Die Sequenzen mit der Frau auf der Trainingsmatte und den Glastrinkflaschen im Fokus, gepaart mit den prominenten Aldi-Logos, reflektieren eine Zielgruppenausrichtung, die aktive und preisbewusste Kunden anspricht. Ich finde es gelungen, wie hierbei die Alltagsnähe betont wird, obwohl die Darstellungen visuell eher schlicht gehalten sind. Allerdings denke ich, dass man hier aus kreativer Sicht noch eine Schippe hätte drauflegen können, denn an Originalität mangelt es etwas. Der Spot geht visuell keine Risiken ein und setzt auf eine vorhersehbare Präsentation von Produkten.

Der Verweis auf das Preis-Siegel „Original ALDI Preis seit 1913“ soll wohl die Tradition und Verlässlichkeit, die mit der Marke verbunden sind, unterstreichen. Aus meiner Sicht ist dies ein cleveres Mittel, um das Marken-Image zu stärken. Allerdings drängt sich mir die Frage auf, ob das allein ausreicht, um in einem wettbewerbsintensiven Umfeld wirklich hervorzustechen.

Ich bin der Meinung, dass die stärkste Schwachstelle des Spots die fehlende narrative oder emotionale Tiefe ist, die gerade in anspruchsvoller Fernsehwerbung oft beeindruckt. Wo es an aufregenden Wendungen und intelligenten stilistischen Elementen fehlt, fühlt sich die Werbebotschaft etwas eindimensional an.

Letztendlich reiht sich der Spot in die bekannte Linie der Aldi-Werbephilosophie ein: funktional, direkt und ohne große Überraschungen. Ich denke, er wird seine Zielgruppe finden, ohne dabei jedoch neue Maßstäbe in Bezug auf kreative Exzellenz zu setzen.

Was denkst du über diesen TV-Spot von Aldi? Hinterlasse gerne deine fachliche oder subjektive Meinung!

Autor: Ralf Zmölnig


Beachten Sie, dass alle Bilder urheberrechtlich geschützt sind und nur im Rahmen des Zitatrechts diskutiert werden sollten.

Eure Meinung, Kommentare, Fragen

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Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot zur Erläuterung und Ergänzung:

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Die Sequenzbeschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung/ Fernsehspot, basierend auf den exemplarisch genutzten Screenshots:

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Eine Frau mit grauen Haaren liegt auf einer Sportmatte und stützt ihren Kopf mit einer Hand. Sie trägt einen grauen Hoodie und hält eine Hantel in der anderen Hand. Der Boden ist aus Holz, und oben im Bild sind die Logos von ALDI und ALDI Süd zu sehen.

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Eine Hand hält eine kleine graue Hantel, während sie eine Übung auf einer Trainingsmatte ausführt. Im Hintergrund ist ein Holzboden sichtbar. Links oben befinden sich die Logos von Aldi und Aldi Süd.

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Ein rotes ALDI-Logo ist groß in der Mitte. Links oben sind die Logos von ALDI Nord und ALDI Süd. Darunter zieht sich eine Person Sportschuhe an. Im Hintergrund stehen Pflanzen, und es gibt eine Hantel auf dem Boden. Gelbe Vorhänge lassen Licht herein.

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Ein Wohnzimmer mit Holzboden und Pflanzen, Licht strömt durch die Fenster mit gelben Vorhängen. Zwei Aldi-Logos oben links und ein großes rundes Logo mit der Aufschrift „Original ALDI Preis Seit 1913“ überlagern die Szene. Ein Hundeknochen liegt auf dem Boden.

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Die Szene zeigt drei zusammengerollte Fitnessmatten in Grün, Anthrazit und Blau. Links steht "Crane Fitnessmatte 5.49" bei ALDI. Ein Logo weist auf den Originalpreis hin. Oben rechts ist das Datum "Ab Do. 16.1." Zu sehen sind zwei ALDI-Logos, darunter ein Hinweis auf eine Kundenauszeichnung als Preissieger 2024 in Deutschland.

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Zwei Glastrinkflaschen mit bunten Schutzhüllen sind auf einem blauen Hintergrund zu sehen. Ein großes rotes Preisschild zeigt 2,99 € an. Oben links und rechts sind ALDI-Logos, und ein Text weist auf die Verfügbarkeit ab dem 16.1. hin. Unten rechts steht "Platz 1 ALDI Preissieger", daneben ein runder "Original ALDI Preis" Stempel.

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Hellblauer Hintergrund mit zwei Aldi-Logos oben links. Ein rotes Quadrat mit der weißen Zahl 2,99 in der Mitte. Links ein Kreis mit der Aufschrift "Original ALDI Preis seit 1913". Oben rechts steht "Ab Do. 16.1." in einem roten Kasten. Unten rechts: "Platz 1 Preissieger" und ein Hinweis auf begrenzte Verfügbarkeit.

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Zwei Glastrinkflaschen mit Schutz­hüllen sind abgebildet. Daneben steht der Preis von 2,99 Euro für die Marke Crofton. Oben rechts der Hinweis "Ab Do. 16.1.". Oben links sind Aldi-Logos, unten ein Siegel "Original ALDI Preis seit 1913". Unten rechts ein Siegel mit "Platz 1 ALDI Preissieger" im Lebensmitteleinzelhandel.

0:17

Zwei Aldi-Logos oben links. Text in der Mitte auf blauem Hintergrund: "Mit ALDI kannst du's dir leisten." Wörter "ALDI" und "LEISTEN" rot hervorgehoben.

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Kritik und Auseinandersetzung:

AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von Aldi mit dem von uns gewählten Titel

"Aldi bietet Fitnessmatten für 5,49€ und Glastrinkflaschen für 2,99€ zum Original Aldi-Preis!".

Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.

Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber Aldi, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes

§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Aldi in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung

zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.

Bei Fragen oder Bedenken zur Nutzung der urheberrechtlich geschützten Inhalte können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir respektieren die Rechte der Urheber. Gerne stehen wir für weitere Klärungen, gerne auch zur fachlichen Unterstützung unter Zuhilfenahme der uns beratenden Fachkanzlei für Medienrecht, zur Verfügung. Nehmen Sie dazu jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.

Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Sky-bundesliga1

Paragraf 51 Satz 1:

„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

  1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

  2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

  3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“

Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung