Unsere Kurzbeschreibung des 1&1 TV-Spots

Der TV-Spot von 1&1 bewirbt hohe Tauschprämien für alte Handys. Kunden können ihr altes Gerät abholen lassen und ein neues Smartphone, wie das Samsung Galaxy S24, auswählen. Die Tauschprämien reichen von 100 bis 1000 Euro. Die monatlichen Kosten betragen 29,99 € dauerhaft. Der Slogan lautet "Immer wieder besser".

Quelle: Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Vox-up, (c) 1&1

Aus urheberrechtlichen Gründen können wir den Spot nicht als Video mit Ton, sondern nur mit sequentiellen und beleghaften Screenshots anbieten. Wenn Sie uns als Urheber zugehörige Rechte für die Anzeige des vollständigen Videos mit Ton erteilen wollen, nehmen Sie gerne Kontakt auf. Unsere User werden es Ihnen danken, und es wird Ihre TV-Spot-Reichweite dramatisch erhöhen. Das wertvolle Feedback gibt es kostenlos dazu.


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2024-06-23
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Unsere Meinung

Meiner Meinung nach hat der TV-Spot von 1&1 einen klaren und prägnanten Ansatz, indem er die Tauschprämie für Handys in den Vordergrund stellt. Besonders gefällt mir die Szene in der hellen Küche, die eine alltägliche, aber fröhliche Atmosphäre schafft. Der QR-Code, der dezent im Bild platziert ist, ist ein cleveres Mittel, um zusätzliche Informationen bereitzustellen, ohne den Zuschauer zu überfordern.

Ich denke, die Einbindung verschiedener Smartphone-Modelle im blauen Hintergrund schafft nicht nur visuelles Interesse, sondern spricht auch eine breite Zielgruppe an, die unterschiedliche Markenpräferenzen hat. Die klare Preisgestaltung für das Samsung Galaxy S24 wird durch die markante Farbgebung unterstützt, was meiner Ansicht nach sowohl kreativ als auch effektiv ist.

Visuell stellt der Spot mit seinen blauen und gelben Tönen eine hohe Markenwiedererkennung sicher, die durch den einprägsamen Slogan "Immer wieder besser." konsistent getragen wird. Ich finde, dieser Slogan unterstreicht die zentrale Werbebotschaft und stärkt die Positionierung der Marke als innovativ und verbraucherfreundlich.

Was jedoch ein wenig fehlt, ist eine wirklich kreative oder pfiffige Wendung, die den Zuschauer nachhaltig beeindruckt. Die Präsentation ist insgesamt solide, könnte aber durch einen überraschenden oder humorvollen Twist noch an Reiz gewinnen. Meiner Ansicht nach bleibt so die Originalität etwas auf der Strecke.

Ich bin der Meinung, dass die Kompetenz und Benutzerfreundlichkeit von 1&1 spürbar vermittelt wird, jedoch mit etwas mehr satirischem Witz oder einer unvorhersehbaren Komponente noch erhöht würde. Falls du nun Lust hast, den TV-Spot selbst zu analysieren oder deine persönliche Meinung mit mir zu teilen, würde ich deinen Kommentar gerne lesen. Was hältst du von der Zielgruppenansprache und der visuell klaren, aber vielleicht etwas vorhersehbaren Struktur? Lass es uns wissen!

Autor: Ralf Zmölnig


Beachten Sie, dass alle Bilder urheberrechtlich geschützt sind und nur im Rahmen des Zitatrechts diskutiert werden sollten.

Eure Meinung, Kommentare, Fragen

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Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot

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Die folgenden Sequenzbeschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung werden von unserem TV-Spot-Tracking- und Identifikationssystem wie folgt erkannt. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit ist ausgeschlossen.

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In einer hellen Küche hält eine Frau lächelnd mehrere Euro-Geldscheine in den Händen. Im Hintergrund rennt ein Kind spielerisch vorbei. Links und rechts sind Küchenregale mit Geschirr und Pflanzen. Unten rechts im Bild befindet sich ein QR-Code.

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Ein Finger zeigt auf ein gelbes Symbol mit einem Einkaufswagensymbol. Der Hintergrund ist unscharf, eine Person trägt ein blaues Oberteil. Unten rechts ist ein QR-Code sichtbar.

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In einem blauen Hintergrund schweben verschiedene Smartphone-Modelle, darunter Google Pixel 8a, Pixel 8 Pro, Galaxy S24, Galaxy Z Flip5, Galaxy A55 5G und Xiaomi 14. Ein QR-Code ist in der unteren rechten Ecke sichtbar.

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Das Samsung Galaxy S24 wird beworben. Auf blauem Hintergrund sieht man das Handy in Gold. "Einmalig 0 €" und "29,99 €/Monat DAUERHAFT" stehen in gelben Kreisen. Oben rechts gibt's eine Tauschprämie bis zu 1.000 €. Unten ist klein Gedrucktes und ein QR-Code.

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Zwei Smartphones schweben auf blauem Hintergrund. Im Zentrum das Logo von 1&1, darunter der Schriftzug "Immer wieder besser." Rechts unten ist ein QR-Code.

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Ein blauer Hintergrund trägt das weiße Logo "1&1". Darunter steht der Slogan "Immer wieder besser.". In der rechten unteren Ecke befindet sich ein QR-Code.

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Kritik und Auseinandersetzung:

AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von 1&1 mit dem von uns gewählten Titel

"Tauschen Sie Ihr altes Handy bei 1&1 gegen hohe Prämien und erhalten Sie das Samsung Galaxy S24!".

Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.

Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber 1&1, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes

§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von 1&1 in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung

zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.

Bei Fragen oder Bedenken zur Nutzung der urheberrechtlich geschützten Inhalte können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir respektieren die Rechte der Urheber. Gerne stehen wir für weitere Klärungen, gerne auch zur fachlichen Unterstützung unter Zuhilfenahme der uns beratenden Fachkanzlei für Medienrecht, zur Verfügung. Nehmen Sie dazu jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.

Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Vox-up

Paragraf 51 Satz 1:

„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

  1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

  2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

  3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“

Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung