Unsere Kurzbeschreibung des 1&1 TV-Spots

1&1 bewirbt Smartphones zu Sparpreisen, darunter Modelle wie das Redmi Note 13 Pro, Pixel 9 und Galaxy S24 Ultra. Die Geräte sind für einmalig 0 Euro erhältlich, kombiniert mit Tarifoptionen wie der 1&1 All-Net-Flat. Der Slogan "Immer wieder besser" unterstreicht das Angebot.

Quelle: Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf N-tv, (c) 1&1

Aus urheberrechtlichen Gründen können wir den Spot nicht als Video mit Ton, sondern nur mit sequentiellen und beleghaften Screenshots anbieten. Wenn Sie uns als Urheber zugehörige Rechte für die Anzeige des vollständigen Videos mit Ton erteilen wollen, nehmen Sie gerne Kontakt auf. Unsere User werden es Ihnen danken, und es wird Ihre TV-Spot-Reichweite dramatisch erhöhen. Das wertvolle Feedback gibt es kostenlos dazu.


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2024-09-08
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Unsere Meinung

Ich hoffe, es ist in Ordnung, wenn ich meinen persönlichen Blick auf den aktuellen TV-Spot von 1&1 mit einer Prise Satire und fachlicher Analyse beginne. Meiner Ansicht nach beweist der Spot, dass man ansprechende Werbung machen kann, ohne allzu viel kreatives Feuerwerk abzubrennen – oder in diesem Fall, ohne dass die Smartphones den blauen Hintergrund beim Schweben in Flammen aufgehen.

Ich finde es bemerkenswert, wie fließend die verschiedenen Smartphone-Modelle vor dem konstanten Blau eine nahezu hypnotische Wirkung entfalten. Aber ich denke, die Zielgruppenansprache könnte davon abstammen, dass man versucht, die Kundschaft durch klare Preisdarstellungen wie die beworbenen 29,99 €/Monat zu ködern. Das ist sicher ein cleverer Zug, obwohl mein innerer Zyniker scherzhaft fragt, ob die Konsistenz der Markenbotschaft „Immer wieder besser.“ auch darauf abzielt, die Blautöne jedes Mal besser hinzubekommen.

Die kreative Leistung, die Handys schweben zu lassen, mag die physikalischen Gesetze zwar nicht revolutionieren, zeigt aber eine gewisse Originalität. In Anbetracht der breiten Palette an Modellen, von Xperia bis Galaxy, und der prominenten Einblendung des Redmi Note 13 Pro, bemerke ich, dass die Werbebotschaft klar und unmissverständlich auf das Sparpreisangebot und die Bedingungen hinweist. Das ist wohl für alle ein Pluspunkt, die es gerne einfach und direkt haben.

Ein Aspekt, den ich lobend erwähnen muss, ist die Einbindung eines QR-Codes. Das suggeriert Modernität und zeigt, dass 1&1 offenbar alle Register zieht, um die tech-affine Zielgruppe zu erreichen – oder wie ich gerne sage: „Scanne oder lass es sein.“

Zusammengefasst bin ich der Meinung, dass der Spot durch seine Einfachheit punktet, auch wenn er mehr Pfiff und Kreativität vertragen könnte. Es wäre spannend zu sehen, wie 1&1 seinem Slogan „Immer wieder besser.“ mit ein wenig mehr visuellem Einfallsreichtum gerecht werden könnte.

Und nun, was ist Deine Meinung zu diesem TV-Spot? Hinterlasse doch Deine fachlichen oder subjektiven Gedanken dazu!

Autor: Ralf Zmölnig


Beachten Sie, dass alle Bilder urheberrechtlich geschützt sind und nur im Rahmen des Zitatrechts diskutiert werden sollten.

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Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot

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Die folgenden Sequenzbschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung werden von unserem TV-Spot-Tracking- und Identifikationssystem wie folgt erkannt:

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Verschiedene Smartphones schweben vor blauem Hintergrund. Die Modelle sind deutlich sichtbar, darunter Marken wie Xperia, Galaxy, Pixel und mehr. Ein Galaxy Z Flip6 ist gefaltet dargestellt. Der untere Bereich enthält einen Hinweistext zu Tarifen und Bedingungen und einen QR-Code.

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Verschiedene Smartphones schweben auf blauem Hintergrund, der Schriftzug „1&1 SPARPREISE“ steht im Vordergrund. Kleine Schrift am unteren Rand mit Details zu Angeboten und Konditionen. Ein QR-Code ist rechts unten zu sehen.

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Verschiedene Smartphones schweben vor einem blauen Hintergrund. Im Vordergrund steht das Redmi Note 13 Pro in großem Format. Über dem Smartphone-Display sind Texte zu sehen, die seine Funktionen erklären. Auffällig ist der Preis von 9,99 €/Monat, der groß in gelber Schrift dargestellt wird. Darunter wird eine 1&1 All-Net-Flat beworben. Ein QR-Code befindet sich unten rechts.

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Ein Smartphone, Galaxy S24 Ultra, steht im Fokus. Links und rechts sind weitere Smartphones vor einem blauen Hintergrund. Große gelbe Schrift zeigt "29,99 €/Monat", dazu "inkl. 1&1 All-Net-Flat". Unten steht Kleingedrucktes und ein QR-Code ist sichtbar.

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Drei Smartphones, Redmi Note 13 Pro, Google Pixel 9 und Galaxy S24 Ultra, stehen im Vordergrund eines blauen Hintergrunds. Daneben ein gelbes Preisschild mit "Einmalig 0 €". Darüber ist ein feiner Textblock sichtbar.

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Ein blaues Bild mit dem Logo „1&1“ in der Mitte. Darunter steht der Slogan „Immer wieder besser.“ in weißer Schrift. Simples, klares Design.

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Kritik und Auseinandersetzung:

AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von 1&1 mit dem von uns gewählten Titel

"Smartphones zu Sparpreisen: Redmi, Pixel & Galaxy bei 1&1 zum Aktionspreis von 0 €!".

Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.

Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber 1&1, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes

§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von 1&1 in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung

zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.

Bei Fragen oder Bedenken zur Nutzung der urheberrechtlich geschützten Inhalte können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir respektieren die Rechte der Urheber. Gerne stehen wir für weitere Klärungen, gerne auch zur fachlichen Unterstützung unter Zuhilfenahme der uns beratenden Fachkanzlei für Medienrecht, zur Verfügung. Nehmen Sie dazu jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.

Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf N-tv

Paragraf 51 Satz 1:

„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

  1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

  2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

  3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“

Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung