Unsere Kurzbeschreibung des Landi TV-Spots

Der TV-Spot von Landi bewirbt ein spezielles Adventsangebot: Am 21. Dezember bietet Landi in der Schweiz das Moretti Bier, 24 Flaschen à 33 cl, zum Preis von 19.95 Franken an.

Quelle: Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Pro7, (c) Landi

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2024-12-19
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Unsere Meinung

Ich muss sagen, dieser LANDI-TV-Spot für ein Adventsangebot mit Moretti-Bier hat einige interessante Ansätze, aber auch ein paar Schwächen. Zunächst einmal finde ich den Einsatz von goldenen Texten und funkelnden Effekten recht ansprechend und festlich, wobei das Weihnachtsgefühl direkt transportiert wird. Der Stil schafft eine passende Atmosphäre für die Adventszeit, was ich als durchdacht empfinde.

Die Zielgruppenansprache erscheint mir jedoch etwas unklar. Es wird nicht deutlich, ob sich der Spot eher an eine jüngere Kundschaft richtet, die Bier liebt oder an traditionelle Kunden, die ein Schnäppchen suchen. Diese Unklarheit könnte leicht dazu führen, dass der Spot sein Zielpublikum nicht voll erreicht.

Das Offensichtliche nicht zu erwähnen, wäre ja fast wie die vierte Kerze am Adventskranz zu vergessen: die Werbebotschaft, die simpel und direkt gehalten ist – ein reines Preisangebot ohne Umschweife. Meiner Meinung nach ist das zwar effektiv, aber auch reichlich fantasielos. Ich hätte es begrüßt, wenn es eine pfiffige Wendung oder eine überraschende kreative Idee gegeben hätte, wie man mit Bier in die Adventszeit startet. So bleibt es eher ein schnödes „Komm und kauf.“

Die visuelle Präsentation, vor allem der Bokeh-Effekt, ist durchaus angenehm fürs Auge, wirkt aber auch ein wenig generisch. Ein kleines Augenzwinkern wäre an dieser Stelle nicht verkehrt gewesen. Markenbotschaft und Konsistenz? Da zeigt LANDI ohne Zweifel, was sie sind: direkt und finanziell ansprechend.

Zu kritisieren ist, dass das Moretti-Bier im Spot physisch plump als Stapel präsentiert wird. Hier hätte man mehr mit Emotionen spielen können – wie wäre es mit einer kleinen Geschichte oder ein paar winterlichen Szenarios, die die Fantasie anregen?

Insgesamt denke ich, dass der Spot in puncto Kreativität und Originalität noch Luft nach oben hat. Er wird seiner festlichen Ummantelung nicht ganz gerecht und läuft Gefahr, im Werbedschungel übersehen zu werden. Doch hey, nicht alles Gold, was glänzt, oder?

Teile gern deine Meinung zu diesem TV-Spot in den Kommentaren – sowohl fachlich als auch subjektiv!

Autor: Ralf Zmölnig


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Eure Meinung, Kommentare, Fragen

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Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot zur Erläuterung und Ergänzung:

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Die Sequenzbeschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung/ Fernsehspot, basierend auf den exemplarisch genutzten Screenshots:

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Goldener Text und Symbole auf weißem Hintergrund mit funkelndem Effekt. Vier Kerzen, Geschenke, Sterne und Schneeflocken. Links eine goldene Glocke mit Schleife. Rechts oben ein blauer Kreis mit "Nur am Samstag in Ihrer Landi". Text: "Mit LANDI in die Adventszeit".

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Goldene Glocke links, Schnee und Lichter im Hintergrund. In der Mitte stehen Adventskerzen, Sterne, Schneeflocken und Geschenke als Grafiken. Text: "Mit LANDI in die Adventszeit". Rechts oben blauer Kreis mit "Nur am Samstag in Ihrer Landi".

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Ein Stapel Moretti-Bierflaschen, 24 Flaschen à 33 cl, ist in der Mitte platziert. Oben links steht das Landi-Logo. Der Preis von 19.95 wird fett in Gold hervorgehoben, darunter der Text "Bier Moretti". Der Hintergrund ist in einem festlichen Bokeh-Stil gehalten.

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Kritik und Auseinandersetzung:

AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von Landi mit dem von uns gewählten Titel

"Landi Schweiz: Moretti Bier Adventsangebot – 24 Flaschen für nur 19.95 CHF!".

Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.

Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber Landi, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes

§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Landi in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung

zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.

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Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Pro7

Paragraf 51 Satz 1:

„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

  1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

  2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

  3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“

Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung