Unsere Kurzbeschreibung des Jysk TV-Spots

JYSK bewirbt beim Black Friday Warm-up Rabatte von 40-60% auf Matratzen und 30-60% auf Weihnachtsartikel, inklusive eines Weihnachts-Elfs für 10 Franken. Zusätzlich wird eine 30-tägige Preisgarantie geboten, um den günstigsten Preis zu gewährleisten.

Quelle: Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Rtl, (c) Jysk

Aus urheberrechtlichen Gründen können wir den Spot nicht als Video mit Ton, sondern nur mit sequentiellen und beleghaften Screenshots anbieten. Wenn Sie uns als Urheber zugehörige Rechte für die Anzeige des vollständigen Videos mit Ton erteilen wollen, nehmen Sie gerne Kontakt auf. Unsere User werden es Ihnen danken, und es wird Ihre TV-Spot-Reichweite dramatisch erhöhen. Das wertvolle Feedback gibt es kostenlos dazu. Bei der Nutzung der urheberrechtlich geschützen Inhalte aus den Screenshots berufen wir uns im Rahmen des Zitatrechtes auf §51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG.


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2024-11-19
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Unsere Meinung

Meiner Meinung nach gibt sich der JYSK TV-Spot redlich Mühe, den allseits bekannten Black Friday Hype in ein stimmungsvolles Einkaufserlebnis zu verwandeln. Dennoch frage ich mich, ob das Versprechen von fantastischen Angeboten – wie beispielsweise das entzückende Weihnachtswichtel für 10 Franken – wirklich ausreicht, um anspruchsvolle Kunden zu verführen.

Die Preisgarantie wirkt ehrlich gesagt eher wie ein obligatorisches Extra anstelle eines fesselnden Highlights. Visuell gefällt mir der tiefe, dunkle Blauton des Hintergrunds sehr gut. Sie strahlt eine gewisse Ruhe aus, jedoch finde ich, dass dies zu einem der wenigen kreativen Elemente gehört, die wirklich herausstechen.

In der gemütlichen Wohnzimmerszene scheint JYSK eine familiäre Weihnachtsatmosphäre heraufbeschwören zu wollen. Hier hätte ich mir eine subtilere oder dramatischere visuelle Story gewünscht, die mehr als nur einen Elfen aufstellt, um die Magie der Vorweihnachtszeit zu feiern. Vielleicht wäre eine pfiffigere Wendung durch eine spielerische, kleine Animation des Wichtels eine Idee gewesen, um die visuelle Originalität zu unterstreichen.

Die Einbindung der Sprechblase und das ständige Auftauchen des Logos verleihen dem Spot eine gewisse Konsistenz, aber rein vom Kommunikationsansatz her könnte ich mir mehr erwarten, als lediglich plakativ auf die Rabatte hinzuweisen. Ein bisschen mehr Charme und vor allem eine überraschendere Botschaft würden dem Spot helfen, sich von anderen abzuheben.

Zusammenfassend bin ich der Meinung, dass JYSK mit diesem Spot einen netten, wenn auch wenig innovativen Ansatz für ihr Black Friday Warm-up gewählt hat. Hier hätte man die Gelegenheit nutzen können, etwas Unerwartetes zu bieten, das die Aufmerksamkeit auch von Werbekritikern fesselt, die wie ich das Altbekannte gerne hinterfragen.

Hinterlasse gerne Deine Fachmeinung oder persönliche Sicht auf diesen TV-Spot in den Kommentaren!

Autor: Ralf Zmölnig


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Eure Meinung, Kommentare, Fragen

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Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot

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Die folgenden Sequenzbeschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung werden von unserem TV-Spot-Tracking- und Identifikationssystem wie folgt erkannt. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit ist ausgeschlossen.

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Ein blaues Logo mit weißer Umrandung zeigt den Schriftzug "JYSK" und ein Vogelsymbol auf dunkelblauem Hintergrund.

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Eine dunkle Hintergrundszene mit leuchtendem blauem Text „BLACK FRIDAY WARM UP“ und dem JYSK-Logo oben.

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Gemütliche Wohnzimmerszene mit einem grauen Sofa, dekoriert mit weißer Decke und weihnachtlichem Kissen. Ein kleiner, geschmückter Weihnachtsbaum und ein dekorativer Gnom stehen auf einem Holztisch, zusammen mit Tannenzapfen und einem Buch. Im Vordergrund ein großer Text mit Rabattangaben. JYSK-Logo in der Ecke.

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Ein Weihnachtswichtel mit grauem Hut und weißem Bart ist abgebildet. Daneben steht "WEIHNACHTSWICHTEL GLASER Vorher 26,95", jetzt für 10,-. Unten rechts ist das JYSK-Logo zu sehen. Hintergrund ist dunkelblau.

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Ein Gesprächsblasensymbol auf dunkelblauem Hintergrund zeigt den Text "Wir garantieren den günstigsten Preis". Unten rechts ist das JYSK-Logo platziert.

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Auf einem dunklen Hintergrund ist eine große weiße Sprechblase zu sehen. Darin steht in schwarzer Schrift "Wir garantieren den günstigsten Preis". Unten links befindet sich in kleiner Schrift ein Hinweis auf Bedingungen und eine Website. Unten rechts ist das Logo von JYSK abgebildet.

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Kritik und Auseinandersetzung:

AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von Jysk mit dem von uns gewählten Titel

"JYSK Black Friday Warm-up: Bis zu 60% Rabatt auf Matratzen & Weihnachtsartikel!".

Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.

Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber Jysk, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes

§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Jysk in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung

zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.

Bei Fragen oder Bedenken zur Nutzung der urheberrechtlich geschützten Inhalte können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir respektieren die Rechte der Urheber. Gerne stehen wir für weitere Klärungen, gerne auch zur fachlichen Unterstützung unter Zuhilfenahme der uns beratenden Fachkanzlei für Medienrecht, zur Verfügung. Nehmen Sie dazu jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.

Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Rtl

Paragraf 51 Satz 1:

„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

  1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

  2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

  3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“

Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung