Unsere Kurzbeschreibung des Payback TV-Spots

Die TV-Werbung von Payback bewirbt die kostenlose Payback American Express Karte, mit der Kunden doppelte Punkte sammeln können. Bei Beantragung gibt es zusätzlich 4.000 Extra-Punkte, nutzbar bei Netto und anderen Payback-Partnern. Mehr Informationen zur Beantragung finden sich auf PAYBACK.de/amex.

Quelle: Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Vox, (c) Payback

Aus urheberrechtlichen Gründen können wir den Spot nicht als Video mit Ton, sondern nur mit sequentiellen und beleghaften Screenshots anbieten. Wenn Sie uns als Urheber zugehörige Rechte für die Anzeige des vollständigen Videos mit Ton erteilen wollen, nehmen Sie gerne Kontakt auf. Unsere User werden es Ihnen danken, und es wird Ihre TV-Spot-Reichweite dramatisch erhöhen. Das wertvolle Feedback gibt es kostenlos dazu. Einfachen Zugriff und Verwaltung Ihrer TV-Spots immer aktuell, abteilungsübergreifend und in Echtzeit finden Sie hier.

Bei der Nutzung der urheberrechtlich geschützen Inhalte aus den Screenshots berufen wir uns im Rahmen des Zitatrechtes auf §51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG.


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2025-01-02
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Unsere Meinung

Meiner Ansicht nach hat Payback mit diesem TV-Spot einen recht konventionellen Ansatz gewählt, um die Vorteile der PAYBACK American Express Karte zu präsentieren. Der Gedanke, doppelte Punkte zu sammeln und noch 4.000 Extra-Punkte mitzunehmen, ist unbestreitbar attraktiv – vor allem für jemanden, der regelmäßig bei Payback-Partnern wie Netto einkauft.

Dennoch, ich bin der Meinung, der Spot hätte diese Botschaft kreativer umsetzten können.

Die Visualisierung mit den blauen, lachenden Kugel-Figuren ist zwar niedlich, aber ich finde, sie wirkt etwas generisch und spricht mich nicht unbedingt intellektuell an. Der Einsatz von Konfetti suggeriert Feierlaune – vielleicht auch, um die „doppelte“ Freude am Punktesammeln zu symbolisieren. Doch, um ehrlich zu sein, empfinde ich diese Darstellung als ein wenig oberflächlich und fast schon klischeehaft.

Auf die Zielgruppenansprache bezogen, denke ich, dass durchaus ein breites Publikum angesprochen wird – hauptsächlich kostenbewusste Konsumenten, die auf simple und praktische Belohnungssysteme stehen. Die Botschaft ist klar und verständlich, was ich positiv bewerte, aber es fehlt meiner Meinung nach die gewisse Raffinesse, um im Gedächtnis zu bleiben.

Was die Konsistenz der Markenbotschaft betrifft, so bin ich der Meinung, dass diese durch den häufigen Einsatz des Payback-Logos sehr präsent ist. Doch gerade durch diese starke Markenpräsenz hätte ich mir mehr kreativen Einfallsreichtum gewünscht, um den Spot vom Standard abzuheben und eine originellere Verbindung zwischen der Karte und den potenziellen Erlebnissen der Nutzer herzustellen.

Zusammengefasst könnte die Nachricht des Spots vielschichtiger kommuniziert werden – ein Spiel mit humorvollen oder überraschenden Elementen hätte der Kampagne zweifelsohne gutgetan, um den kognitiven Ansprüchen der Zielgruppe gerecht zu werden.

Was meinst du dazu? Teile gerne deine persönliche oder fachliche Meinung zu diesem TV-Spot mit uns!

Autor: Ralf Zmölnig


Beachten Sie, dass alle Bilder urheberrechtlich geschützt sind und nur im Rahmen des Zitatrechts diskutiert werden sollten.

Eure Meinung, Kommentare, Fragen

1Kommentare
U
D

Und wenn du keine Umdätze machst, wirst du rausgeworfen, kenn ich, nein Danke. Leute seit nicht so dumm, „nichts“ aber auch nichts ist umsonst, und wenn es nur eure Daten sind. Dent bitte daran ob es euch das wert ist !!!!

Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot zur Erläuterung und Ergänzung:

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Die Sequenzbeschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung/ Fernsehspot, basierend auf den exemplarisch genutzten Screenshots:

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Ein blau-weißer Hintergrund mit einem kleinen gelben Fass in der Mitte. Rechts unten ein blaues "PAYBACK"-Logo.

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Drei blaue, lachende Kugel-Figuren mit Armen und Beinen stehen im Vordergrund, eine trägt eine gelbe Mütze mit "Netto" drauf. Im Hintergrund bunte Konfetti auf dem Boden. Oben steht der Text "Doppelt °punkten". Rechts unten ist das Payback-Logo zu sehen.

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Eine blaue American Express Karte mit PAYBACK-Logo ist abgebildet. Ein rotes Oval zeigt an, dass es 4.000 Extra-Punkte gibt. Links sieht man eine animierte, weiße Hand. Text darüber: "Doppelt °punkten mit der PAYBACK American Express Karte". Konfetti liegt auf dem Boden. Rechts unten ist das PAYBACK-Logo.

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Eine blaue American Express PAYBACK Karte ist abgebildet, dazu gibt's einen roten Kreis mit dem Text „4.000 Extra°Punkte“. Unten steht „Jetzt auf PAYBACK.de/amex beantragen!“. Kleine bunte Konfetti sind verteilt und ein PAYBACK-Logo ist am rechten unteren Rand sichtbar.

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Kritik und Auseinandersetzung:

AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von Payback mit dem von uns gewählten Titel

"Sammeln Sie doppelte Punkte mit der kostenlosen Payback American Express Karte!".

Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.

Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber Payback, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes

§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Payback in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung

zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.

Bei Fragen oder Bedenken zur Nutzung der urheberrechtlich geschützten Inhalte können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir respektieren die Rechte der Urheber. Gerne stehen wir für weitere Klärungen, gerne auch zur fachlichen Unterstützung unter Zuhilfenahme der uns beratenden Fachkanzlei für Medienrecht, zur Verfügung. Nehmen Sie dazu jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.

Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Vox

Paragraf 51 Satz 1:

„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

  1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

  2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

  3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“

Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung