Unsere Kurzbeschreibung des Oral-b TV-Spots

Der TV-Spot von Oral-B wirbt für die elektrische Zahnbürste Oral-B iO, die eine sanfte und effektive Reinigung mit ihrem runden Bürstenkopf und Andruckkontrolle bietet. Sie garantiert 100% sauberere Zähne und schützt das Zahnfleisch. Bis zum 01.12.2024 gibt es eine Sparaktion von bis zu 50 Euro. Infos unter www.for-me-online.de/oral-b.

Quelle: Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Dmax, (c) Oral-b

Aus urheberrechtlichen Gründen können wir den Spot nicht als Video mit Ton, sondern nur mit sequentiellen und beleghaften Screenshots anbieten. Wenn Sie uns als Urheber zugehörige Rechte für die Anzeige des vollständigen Videos mit Ton erteilen wollen, nehmen Sie gerne Kontakt auf. Unsere User werden es Ihnen danken, und es wird Ihre TV-Spot-Reichweite dramatisch erhöhen. Das wertvolle Feedback gibt es kostenlos dazu. Einfachen Zugriff und Verwaltung Ihrer TV-Spots immer aktuell, abteilungsübergreifend und in Echtzeit finden Sie hier.

Bei der Nutzung der urheberrechtlich geschützen Inhalte aus den Screenshots berufen wir uns im Rahmen des Zitatrechtes auf §51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG.


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2024-12-04
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Unsere Meinung

Dieser TV-Spot von Oral-B versucht sich augenscheinlich an einer anspruchsvollen Verbindung von Information und emotionaler Ansprache. Man bekommt den Eindruck, dass es hier gar nicht um die Zahnbürste geht, sondern um pure Perfektion und das Streben nach einer glorreichen Zahnhygiene-Zukunft. Ich finde, diese kühne Behauptung, dass alle Zähne eine perfekte und sanfte Reinigung "verdienen", lässt tief blicken.

Ist es Ironie oder poetische Ambition? Diese Grenze ist wunderbar verschwommen.

Der Spot bemüht sich um Kreativität und Originalität, doch meiner Meinung nach bleiben kreative Überraschungen eher aus. Die Inszenierung einer Zahnbürste mit etwas "Star-Trek"-artigen Visuals und ein wenig Magie der Druckkontrolle könnte auf den ersten Blick als Innovation durchgehen, jedoch wirkt das erleichternde "Massieren des Zahnfleisches" dann doch eher wie ein charmant-verpacktes Werbebonbon aus dem letzten Jahrzehnt.

Die Zielgruppenansprache scheint breit gefächert zu sein, vom Kind bis zum First-Class-Business-Mensch mit glitzerndem Lächeln – ein ambitionierter Anspruch, den nicht jede Werbekampagne so mühelos vermitteln kann. Ich bin der Meinung, dass Die Bildsprache mit den unscharfen Hintergründen eine gewisse Eleganz vermittelt und das Produkt in den Vordergrund rückt. Vielleicht könnte man sagen, dass die Herausforderungen der Zahnreinigung hier mit einem Touch von Drama und Grandeur gespickt sind.

Die Markenbotschaft der "Nummer 1 unter Zahnärzten" wird durchaus überzeugend übermittelt, was mich jedoch ebenso denken lässt, ob die liebevolle Betonung auf den „weltweiten“ Gebrauch nicht ein cleverer Schachzug ist, um etwaige Skeptiker zu besänftigen.

Insgesamt bin ich der Ansicht, dass dieser Spot, obwohl nicht perfekt, durch seine klare visuelle Sprache trotz einiger Klischees angenehm auffällt. Mögliche Schwachstellen könnten in der fast schon überlauten Stille liegen – den kleinen Lücken in der innovativen Werbebotschaft, die mutigere Schritte vermissen lässt. Und dennoch: bleibt man im Gedächtnis hängen?

Zum Schluss kann ich nur empfehlen, den TV-Spot selbst anzusehen und eine persönliche Meinung dazu zu äußern. Was hältst du von der Darstellung und der Wirkung? Lass deine Gedanken dazu in den Kommentaren da!

Autor: Ralf Zmölnig


Beachten Sie, dass alle Bilder urheberrechtlich geschützt sind und nur im Rahmen des Zitatrechts diskutiert werden sollten.

Eure Meinung, Kommentare, Fragen

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Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot zur Erläuterung und Ergänzung:

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Die Sequenzbeschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung/ Fernsehspot, basierend auf den exemplarisch genutzten Screenshots:

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Blauer Hintergrund mit dem Logo „Oral-B“ in der Mitte. Unten steht der Text: „Oral-B weiß, dass alle Zähne eine perfekte und sanfte Reinigung verdienen.“

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Eine Person hält eine elektrische Zahnbürste in die Kamera. Die Vorderseite der Zahnbürste ist klar sichtbar, mit einem beleuchteten Display. Im Hintergrund ist die Person unscharf. Am unteren Bildrand steht der Text: "Oral-B weiß, dass alle Zähne eine perfekte und sanfte Reinigung verdienen."

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Eine Person lächelt breit in die Kamera und zeigt ihre Zähne. Im Hintergrund ist der Raum unscharf. Unten ist ein Text eingeblendet: "Oral-B weiß, dass alle Zähne eine perfekte und sanfte Reinigung verdienen."

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Links eine normale Handzahnbürste, rechts eine elektrische Bürste auf Zähnen. Beide haben blaue Borsten. Gelber Belag auf den Zähnen zu sehen. Oben die Beschriftung "wo Handzahnbürsten nicht hinkommen", unten "normale Handzahnbürste" und "Oral B iO™". Hintergrund ist blau.

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Eine elektrische Zahnbürste mit blauen und weißen Borsten reinigt Zähne und Zahnfleisch. Darunter der Text "und massiert dein Zahnfleisch".

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Eine Person benutzt eine elektrische Zahnbürste. Eine Hand hält die Bürste, es ist ein grüner Leuchtring sichtbar. Im unteren Bildbereich steht der Text: "während die Andruckkontrolle es vor zu viel Druck schützt."

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Ein Mann lächelt in die Kamera. Text daneben sagt "100% sauberere Zähne". Unten steht ein kleinerer Text: "Für 100% sauberere Zähne und bewiesenen Zahnfleischschutz. *ggü. herkömmlichen Handzahnbürsten". Hintergrund ist unscharf, blaues Handtuch sichtbar.

0:18

Links steht eine elektrische Zahnbürste von Oral-B auf einem silbernen Tablett. Daneben sieht man ein Zertifikat von Stiftung Warentest mit der Bewertung „Gut“ (2,0). Rechts auf blauem Hintergrund ein Schild mit Oral-B als #1 und Hinweis, dass Zahnärzte sie weltweit am häufigsten selbst verwenden. Im Hintergrund sind Jalousien im Sonnenlicht.

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Ein Junge mit Zahnspange lächelt breit in die Kamera. Im Hintergrund sind verschwommen blaue Spinde zu sehen. Unten im Bild steht der Text: "Ganz egal, wem du eine Freude machen willst,".

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Kritik und Auseinandersetzung:

AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von Oral-b mit dem von uns gewählten Titel

"Oral-B iO: Sanfte Zahnpflege dank runder Bürste und bis zu 50€ sparen!".

Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.

Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber Oral-b, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes

§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Oral-b in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung

zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.

Bei Fragen oder Bedenken zur Nutzung der urheberrechtlich geschützten Inhalte können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir respektieren die Rechte der Urheber. Gerne stehen wir für weitere Klärungen, gerne auch zur fachlichen Unterstützung unter Zuhilfenahme der uns beratenden Fachkanzlei für Medienrecht, zur Verfügung. Nehmen Sie dazu jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.

Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Dmax

Paragraf 51 Satz 1:

„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

  1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

  2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

  3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“

Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung