Unsere Kurzbeschreibung des Media Markt TV-Spots

MediaMarkt in Österreich feiert das Preisfinale und bietet den Dyson V8 Origin Akkusauger für 249 Euro und den Dyson AirStraight Haarglätter für 429 Euro an. Beide Produkte sind im Rahmen einer zeitlich begrenzten Aktion im Markt und online erhältlich.

Quelle: Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Sat1, (c) Media Markt

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2024-12-25
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Unsere Meinung

Ich finde es immer interessant, wie Marken ihre Zielgruppen über TV-Spots direkt ansprechen, und Media Markt hat hier meiner Meinung nach einen eher simplen Ansatz gewählt. Die Kampagne feiert das "große Preisfinale" und hebt die Schnäppchen hervor, dabei bleibt jedoch Raum für mehr Kreativität ungenutzt. Der Staubsauger Dyson V8 Origin und der Dyson AirStraight Haarglätter werden prominent hervorgehoben, jedoch ohne den Spot mit einem außergewöhnlichen Twist zu würzen – was meiner Ansicht nach das Potenzial gehabt hätte, noch spannender zu sein.

Die visuelle Darstellung mit dem markanten roten Hintergrund und den dynamischen Bewegungen der Mitarbeiter in den roten Polo-Shirts trägt zwar zur Markenbekanntheit bei, bleibt aber konventionell. Zwar ist die Markenbotschaft klar und die Konsistenz gewahrt, jedoch fehlt es meiner Meinung nach an originellen stilistischen Mitteln oder cleveren Wendungen, die die Werbung wirklich einprägsam machen würden. Die Wahl der Farbe Rot, in der fast alle Szenen erscheinen, mag die Aufmerksamkeit fesseln, reproduziert jedoch ein Schema, das man schon oft gesehen hat.

Ein Aspekt, bei dem ich denke, dass Media Markt mehr herausholen könnte, ist die Verbindung zwischen den visuellen Elementen und der emotionalen Ansprache. Die Angebote werden hier einfach präsentiert, fast klinisch sachlich, ohne emotionale Bindungen oder Erlebnisse rund um die Nutzung der Produkte, zu denen gekonnt die Zielgruppe abgeholt werden könnte.

Zusammengefasst bin ich der Meinung, dass der TV-Spot funktional gestaltet und auf preisbewusste Käufer zugeschnitten ist, aber um ein anspruchsvolles Publikum zu fesseln, hätte er ein wenig mehr Raffinesse und Originalität gebrauchen können. Die eingeleiteten Sparpreise mögen zwar verlockend sein, aber ohne pfiffige kreative Ansätze geht eine Chance verloren, wirklich herauszustechen.

Teile deine Meinung darüber, ob der Spot bei dir die gewünschte Kaufentscheidung hervorruft, oder ob du dir vielleicht etwas anderes erwartet hättest!

Autor: Ralf Zmölnig


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Eure Meinung, Kommentare, Fragen

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Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot zur Erläuterung und Ergänzung:

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Die Sequenzbeschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung/ Fernsehspot, basierend auf den exemplarisch genutzten Screenshots:

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Menschen in roten Polo-Shirts mit einem "M"-Logo bewegen sich fröhlich durch einen Laden. Im Hintergrund sind Regale mit Produkten zu sehen. Große, weiße Buchstaben "TEAM MediaMarkt" sind über die Szenerie gelegt. Oben sind moderne, rote Deckenleuchten zu erkennen. Unten rechts ist eine Webadresse eingeblendet.

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Roter Hintergrund mit weißem Text. Oben links steht "TEAM MediaMarkt", mittig der Text "feiert das große Preisfinale!". Unten rechts ist "mediamarkt.at" zu sehen.

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Links schwarze Schrift auf weißem Hintergrund: "TEAM MediaMarkt" und "dyson" mit Produktdetails. Rechts ein Dyson-Staubsauger mit blauem Griff auf rotem Hintergrund. Unten kleiner Text und Website "mediamarkt.at".

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Ein Haarglätter von Dyson schwebt vor einem roten Hintergrund. Links stehen die Begriffe wie „TEAM MediaMarkt“ und „AIRSTRAIT HAARGLÄTTER“ sowie Informationen zur Verfügbarkeit und der Webadresse von MediaMarkt.

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Werbung für einen Dyson Airstrait Haarglätter in Nickel/Kupfer. Auf rotem Hintergrund ist das Gerät abgebildet. Preis von 499 auf 429 Euro reduziert. Links steht "TEAM MediaMarkt" und "dyson". Ein Textfeld erklärt, dass das Gerät Haartrocknung und Glättung gleichzeitig erledigt, nur mit Luft. Aktion ist zeitlich begrenzt.

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Links steht „TEAM MediaMarkt“ und „dyson“. Darunter die Modellnummer und Beschreibung des Haarstylers in „Nickel/Kupfer“. Rechts ist ein Bild des Geräts. Text dazu: „Mit Anti-Rutsch-Matte aus Silikon“. Preis in groß: „429,-“. Preisvergleich: „UVP 499,-,*“. Hinweis auf MedienMarkt-Website unten. Roter Hintergrund.

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Das Bild hat einen roten Hintergrund mit dem Media Markt Logo. Rechts steht in Schwarz "Click&Collect Express" mit einem Piktogramm einer Einkaufstasche. Darunter in Rot die Begriffe "APP", "IM MARKT", "ONLINE" und "ÜBERALL" mit passenden Symbolen.

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0:202024-11-22

Kritik und Auseinandersetzung:

AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von Media Markt mit dem von uns gewählten Titel

"Dyson Deals: Akku-Sauger für 249€ & AirStraight für 429€ bei MediaMarkt Österreich".

Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.

Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber Media Markt, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes

§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Media Markt in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung

zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.

Bei Fragen oder Bedenken zur Nutzung der urheberrechtlich geschützten Inhalte können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir respektieren die Rechte der Urheber. Gerne stehen wir für weitere Klärungen, gerne auch zur fachlichen Unterstützung unter Zuhilfenahme der uns beratenden Fachkanzlei für Medienrecht, zur Verfügung. Nehmen Sie dazu jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.

Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Sat1

Paragraf 51 Satz 1:

„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

  1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

  2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

  3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“

Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung