Unsere Kurzbeschreibung des Hofer TV-Spots

Hofer bewirbt im TV-Spot Geschenkideen zum Hofer-Preis im Rahmen des "Black Month". Ab dem 25. November sind eine Kinderkamera und ein Lernroboter jeweils für 29,99 Euro erhältlich. Hofer wird als "Bester Discounter" ausgezeichnet. Mehr Infos gibt es auf ogvs.at und hofer.at.

Quelle: Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Rtl-nitro, (c) Hofer

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2024-11-23
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Unsere Meinung

Dieser TV-Spot von Hofer ist, meiner Meinung nach, ein klassisches Beispiel für die bewährte Kunst, Werbebotschaften einfach und klar zu vermitteln. Die Zielgruppenansprache ist direkt und effizient, indem man sich an Eltern und Geschenkekäufer wendet, die auf der Suche nach preiswerten Geschenkideen sind.

Ich finde, die Kreativität könnte hier jedoch etwas mehr Pfiff und Einfallsreichtum vertragen.

Zwar sind die visuellen Elemente durch die fröhliche Darstellung eines Mädchens mit Geschenken und die bunte Präsentation der Produkte durchaus ansprechend, aber die Inszenierung bleibt leider vorhersehbar und riskiert, als langweilig empfunden zu werden.

Meiner Ansicht nach ist die Botschaft – "Geschenkideen zum Hofer-Preis und spare im Black Month" – verständlich und wirksam in Szene gesetzt, aber ich denke, es fehlt ihr an einer besonderen Note, die den Zuschauer wirklich fesseln könnte. Ein intelligenter Humor oder eine überraschende Wendung hätten dem Spot sicherlich mehr Originalität verliehen.

Bemerkenswert ist, dass Hofer konsequent seine Markenbotschaft als preiswerter und qualitativ hochwertiger Discounter kommuniziert. Diese Konsistenz ist lobenswert und verstärkt das Markenvertrauen, wobei ich glaube, dass besonders der Hinweis auf das Gütesiegel "Bester Discounter" geschickt platziert ist, um das Kaufverhalten positiv zu beeinflussen.

Schwachstellen gibt es, meiner Meinung nach, besonders im Bereich der Originalität. Während die Botschaft klar ist und die Kreativität ein wenig zu wünschen übriglässt, könnte man argumentieren, dass dies in der heutigen Schnelllebigkeit vielleicht sogar eine bewusste Entscheidung war.

Insgesamt bleibt der Spot sicherlich im Rahmen dessen, was man erwartet, jedoch ohne nennenswerte Überraschungen. Ich bin der Meinung, dass ein wenig mehr Mut zu außergewöhnlichen Ideen die Werbewirkung stark erhöhen könnte.

Was meinst du? Teile deine Meinung zu diesem TV-Spot und lass uns wissen, ob du das ähnlich siehst oder andere Eindrücke gewonnen hast!

Autor: Ralf Zmölnig


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Eure Meinung, Kommentare, Fragen

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Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot

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Die folgenden Sequenzbeschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung werden von unserem TV-Spot-Tracking- und Identifikationssystem wie folgt erkannt. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit ist ausgeschlossen.

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Ein blondes Mädchen in einem karierten Kleid strahlt und hält einen Stapel Geschenke. Die Geschenke sind bunt verpackt mit roten Bändern. Im Hintergrund leuchten unscharfe Lichter in warmen Farbtönen. Oben rechts ist ein Hofer-Logo zu sehen.

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Verschiedene Spielzeuge und Geschenke auf blauem Hintergrund. Spielzeugkamera, Walkie-Talkies, Bücher, Bausätze und mehr sind zu sehen. Oben ein Schild mit "Geschenkideen zum Hofer Preis," unten eine Botschaft für "Black Month" mit Sparangeboten. Hofer-Logo oben rechts.

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Kinderkamera im Angebot bei Hofer ab 25.11. für 29,99 Euro. Bunter Hintergrund, schwarze Sprechblase mit „Im November noch mehr sparen“, Hofer-Logo oben rechts, Qualitätssiegel unten.

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Zwei weiße Spielzeugroboter, eine Katze und ein humanoider Roboter, stehen auf einem blauen Hintergrund. Links oben ist ein Störer mit "AB MONTAG, 25.11." in Orange. Der Preis "per Stück 29,99" ist in einer gelben Blase. Oben rechts ist das Hofer-Logo. Unten steht "Bester Discounter" auf einem Qualitätssiegel.

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Kritik und Auseinandersetzung:

AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von Hofer mit dem von uns gewählten Titel

"Entdecke Geschenkideen bei Hofer: Kinderkamera und Lernroboter für je 29,99 Euro!".

Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.

Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber Hofer, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes

§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Hofer in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung

zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.

Bei Fragen oder Bedenken zur Nutzung der urheberrechtlich geschützten Inhalte können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir respektieren die Rechte der Urheber. Gerne stehen wir für weitere Klärungen, gerne auch zur fachlichen Unterstützung unter Zuhilfenahme der uns beratenden Fachkanzlei für Medienrecht, zur Verfügung. Nehmen Sie dazu jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.

Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Rtl-nitro

Paragraf 51 Satz 1:

„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

  1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

  2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

  3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“

Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung