Der TV-Spot von Billa bewirbt die "Extrem Wochen", bei denen viele Produkte im Angebot "1+1 gratis" erhältlich sind. Hervorgehoben werden Barilla Teigwaren für 0,99 € pro Packung und Lorenz Nic Nac’s für 1,49 € pro Packung beim Kauf von zwei. Diese Angebote gelten bis Mittwoch. Billa - voller Leben!
Quelle: Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Pro7, (c) Billa
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Meiner Ansicht nach hat Billa mit diesem TV-Spot einen durchaus wirkungsvollen visuellen Auftritt hingelegt. Die Kombination aus kräftigen Gelb- und Rottönen ist nicht nur optisch ansprechend, sondern zieht auch die nötige Aufmerksamkeit auf sich. Ich denke, dass die minimalistische Gestaltung mit den klaren, prägnanten roten Ziffern und Schriftzügen "1+1" ziemlich geschickt umgesetzt wurde, um die Werbebotschaft in den Vordergrund zu stellen:
In puncto Kreativität lässt der Spot jedoch für meinen Geschmack ein wenig zu wünschen übrig. Zwar ist der Einsatz von grafischen Elementen wie Schatten und dreidimensionalen Effekten nicht uninteressant, dennoch empfinde ich das Gesamtkonzept als eher konventionell. Ein wenig mehr pfiffige Eleganz oder eine außergewöhnliche erzählerische Wendung hätten dem Spot einen gewissen intellektuellen Reiz verliehen, der mir persönlich in der Werbung zusagt.
Ich finde, die Zielgruppenansprache ist weitgehend gelungen, da die einfachen und klaren Botschaften ein breites Publikum ansprechen, das vor allem auf Sparangebote empfindlich reagiert. Doch auch hier hätte ich mir eine leicht satirische oder ironische Note gewünscht, die den Zuschauer auf einer etwas anspruchsvolleren Ebene abholt.
Die Konsistenz mit der Markenbotschaft ist, meiner Meinung nach, gegeben. "BILLA - voller Leben" wird visuell und textlich gut repräsentiert, was zu einem stärkeren Markenaufbau beiträgt. Schwachstellen sehe ich vor allem in der fehlenden Originalität; die Werbebotschaft könnte leichter im Gedächtnis bleiben, wenn der Spot mit etwas frischem Humor oder einer unkonventionellen Idee angereichert wäre.
Ich bin der Meinung, dass die Visualität allemal in Ordnung ist, jedoch der Kreativitätsspielraum nicht voll ausgeschöpft wurde. Ich lade euch ein, den Spot zu kommentieren, und eure eigene fachliche oder subjektive Meinung zu äußern!
Autor: Ralf Zmölnig
Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot zur Erläuterung und Ergänzung:
Die Sequenzbeschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung/ Fernsehspot, basierend auf den exemplarisch genutzten Screenshots:
Rote Zahlen und ein rotes Pluszeichen, die wie "1 + 1" angeordnet sind, heben sich von einem gelben Hintergrund ab. Längliche Schatten verstärken ihre Dimension.
Große rote Ziffern "1+1" in der Mitte, vor einem gelben Hintergrund mit mehreren parallelen gelben Streifen, die nach unten verlaufen. Insgesamt ein minimalistisches und leuchtendes Design.
Gelber Hintergrund mit dem Text "EXTREM WOCHEN" in großen, gelben Buchstaben und roten Akzenten. Darunter steht auf einem roten Balken "VIELE PRODUKTE 1+1 GRATIS" in weißen Buchstaben.
Auf einem gelben Hintergrund steht groß der Text "EXTREM WOCHEN" mit einem roten Pfeil durch das X. Darunter ist ein rotes Banner mit der Aufschrift "VIELE PRODUKTE 1+1 GRATIS".
Ein rotes Kreuz schwebt vor einem leuchtend gelben Hintergrund. Das Kreuz wirkt dreidimensional und steht zentriert im Bild.
Zwei Packungen Barilla Piccolini Mini Farfalle werden präsentiert, getrennt durch ein rotes Pluszeichen. Unten rechts steht ein Preisangebot: "Bei 2 Pkg. je 0,99€", vorheriger Preis 1,39€. Gelber Hintergrund, minimale Details zu Gültigkeitsdauer und Ausnahmen.
Zwei Packungen "Lorenz Nic Nac’s" mit doppelt crunchigen Erdnüssen auf gelbem Hintergrund. Ein rotes Pluszeichen trennt die Packungen. Rechts ein rotes Preisschild: Bei Kauf von 2 Packungen je 1,49 Euro statt 2,99. Gültigkeitsdaten unten angegeben.
Gelber Hintergrund mit großem, weißem BILLA-Logo in der Mitte, darunter "BILLA PLUS" in einem dunkleren Farbton. Unten links kleiner Schriftzug "BILLA.AT" und rechts "VOLLER LEBEN.".
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"Billa Extrem Wochen: Barilla 1+1 gratis für 0,99 € und Lorenz Nic Nac's für 1,49 €!".
Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.
Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber Billa, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes
§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Billa in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung
zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.
Bei Fragen oder Bedenken zur Nutzung der urheberrechtlich geschützten Inhalte können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir respektieren die Rechte der Urheber. Gerne stehen wir für weitere Klärungen, gerne auch zur fachlichen Unterstützung unter Zuhilfenahme der uns beratenden Fachkanzlei für Medienrecht, zur Verfügung. Nehmen Sie dazu jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.
Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Pro7
Paragraf 51 Satz 1:
„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn
einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.
Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“
Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung
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