Unsere Kurzbeschreibung des Billa TV-Spots

BILLA und BILLA PLUS bewerben die "Extremwochen", bei denen viele Produkte im "1+1 gratis" Angebot sind. Ein Beispiel ist der Jacobs Kronat Kaffee: Zwei Gläser kosten zusammen nur 5,99 Euro. Das Angebot ist zeitlich begrenzt und gilt nur bis Mittwoch.

Quelle: Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Sat1, (c) Billa

Aus urheberrechtlichen Gründen können wir den Spot nicht als Video mit Ton, sondern nur mit sequentiellen und beleghaften Screenshots anbieten. Wenn Sie uns als Urheber zugehörige Rechte für die Anzeige des vollständigen Videos mit Ton erteilen wollen, nehmen Sie gerne Kontakt auf. Unsere User werden es Ihnen danken, und es wird Ihre TV-Spot-Reichweite dramatisch erhöhen. Das wertvolle Feedback gibt es kostenlos dazu. Einfachen Zugriff und Verwaltung Ihrer TV-Spots immer aktuell, abteilungsübergreifend und in Echtzeit finden Sie hier.

Bei der Nutzung der urheberrechtlich geschützen Inhalte aus den Screenshots berufen wir uns im Rahmen des Zitatrechtes auf §51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG.


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2025-01-11
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Unsere Meinung

Meiner Meinung nach ist der TV-Spot von Billa und Billa Plus ein visuell ansprechendes Beispiel dafür, wie man mit kräftigen Farben und prägnanter Typografie die Aufmerksamkeit des Betrachters auf sich ziehen kann. Die großen, roten Ziffern auf einem warmgelben Hintergrund sind ein pfiffiger Kommunikationsansatz, der Dynamik suggeriert und sogleich klar die "1+1 gratis"-Botschaft vermittelt.

In Kombination mit der Aussage "Erlebe die Extremwochen" fügt sich dies zu einem stimmigen Gesamtbild zusammen, das sofort ins Gedächtnis springt. Ich finde es jedoch ein wenig ironisch, dass die Werbestrategie auf das allseits bekannte Prinzip des Schnäppchens setzt, welches mittlerweile wohl jeden Konsumenten erreichen dürfte.

Die Werbebotschaft selbst – die Hervorhebung der Ersparnis beim Kauf von Jakobskronat Kaffee – ist direkt und verständlich. In diesem Punkt glänzt der Spot nicht unbedingt durch Originalität, allerdings könnte man sagen, dass diese Schlichtheit auch eine gewisse Effizienz ausstrahlt. Der subtile Farbverlauf im Hintergrund und die langen gelben Schatten unterstreichen den dynamischen Stil, der insgesamt für eine klare Zielgruppenansprache sorgt. Ich denke, ein wenig mehr Kreativität hätte hier dem Spot nicht geschadet, um das Ganze noch origineller zu gestalten. Doch vielleicht liegt der Reiz dieser Werbung auch in ihrer Einfachheit und der klaren Kommunikation der Angebote.

Ein weiterer Pluspunkt ist die Konsistenz der Markenbotschaft mit dem Slogan "Billa. Voller Leben.", der erneut betont wird und für eine gefestigte Markenidentität sorgt. Dennoch bin ich der Meinung, dass potenzielle Schwachstellen entstehen könnten, weil der Spot kaum emotionalisierende Elemente oder persönliche Ansprache enthält. In einer Welt voller ausgeklügelter und emotional aufgeladener Anzeigen könnte dies schnell in der Masse untergehen.

Mein Fazit: Ein solide umgesetzter Werbespot, der effektive Verkaufsbotschaften mit markantem Design verknüpft – passend für die Zielgruppe der preisbewussten Konsumenten. Jetzt bist du gefragt: Was hältst du von diesem Spot? Teile gerne deine fachliche oder subjektive Meinung in den Kommentaren!

Autor: Ralf Zmölnig


Beachten Sie, dass alle Bilder urheberrechtlich geschützt sind und nur im Rahmen des Zitatrechts diskutiert werden sollten.

Eure Meinung, Kommentare, Fragen

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Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot zur Erläuterung und Ergänzung:

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Die Sequenzbeschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung/ Fernsehspot, basierend auf den exemplarisch genutzten Screenshots:

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Rote Ziffern und ein Pluszeichen stehen vor einem gelben Hintergrund.

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Große rote Schrift zeigt "1+1" in der Mitte. Der Hintergrund ist gelb mit einem subtilen Farbverlauf. Die Zahlen und das Pluszeichen werfen lange, gelbe Schatten nach unten rechts.

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Gelber Hintergrund mit großem, gelbem und rotem Text: "EXTREM WOCHEN". Darunter steht in einer roten Box: "VIELE PRODUKTE 1+1 GRATIS". Design mit schrägen Linien zeigt einen dynamischen, auffälligen Stil.

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Große gelbe Schrift mit rotem Schatten und einem Pfeil, der "EXTREMWOCHEN" liest. Darunter ein rotes Banner mit gelber Schrift: "VIELE PRODUKTE 1+1 GRATIS". Hintergrund in einem warmen Gelbton.

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Zwei Gläser Jacobs Cronat Kräftig Kaffee flankieren ein rotes Pluszeichen auf gelbem Hintergrund. Rechts ist ein rotes Preisschild mit „Bei 2 Gl. je 5,99“ und einem durchgestrichenen Preis von 11,99. Kleingedruckt unten beschreibt die Gültigkeit des Angebots in bestimmten Märkten.

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Ein grellgelber Hintergrund mit den großen weißen Worten "BILLA" und "BILLA PLUS" in der Mitte, wobei "PLUS" grün hervorgehoben ist. Unten links steht in Rot "BILLA.AT" und unten rechts "VOLLER LEBEN.".

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Kritik und Auseinandersetzung:

AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von Billa mit dem von uns gewählten Titel

"Entdecke die BILLA Extremwochen: 1+1 gratis auf viele Produkte, z.B. Jacobs Kronat Kaffee!".

Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.

Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber Billa, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes

§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Billa in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung

zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.

Bei Fragen oder Bedenken zur Nutzung der urheberrechtlich geschützten Inhalte können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir respektieren die Rechte der Urheber. Gerne stehen wir für weitere Klärungen, gerne auch zur fachlichen Unterstützung unter Zuhilfenahme der uns beratenden Fachkanzlei für Medienrecht, zur Verfügung. Nehmen Sie dazu jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.

Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Sat1

Paragraf 51 Satz 1:

„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

  1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

  2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

  3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“

Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung