Unsere Kurzbeschreibung des Billa TV-Spots

Der TV-Spot bewirbt die BILLA Genusswelt, eine Eigenmarke, die exklusive festliche Spezialitäten bei BILLA und BILLA Plus bietet. Die stimmungsvolle, weihnachtliche Atmosphäre unterstreicht die Botschaft, besondere Momente mit speziellen Produkten zu erleben.

Quelle: Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Kabel1, (c) Billa

Aus urheberrechtlichen Gründen können wir den Spot nicht als Video mit Ton, sondern nur mit sequentiellen und beleghaften Screenshots anbieten. Wenn Sie uns als Urheber zugehörige Rechte für die Anzeige des vollständigen Videos mit Ton erteilen wollen, nehmen Sie gerne Kontakt auf. Unsere User werden es Ihnen danken, und es wird Ihre TV-Spot-Reichweite dramatisch erhöhen. Das wertvolle Feedback gibt es kostenlos dazu. Bei der Nutzung der urheberrechtlich geschützen Inhalte aus den Screenshots berufen wir uns im Rahmen des Zitatrechtes auf §51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG.


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2024-12-07
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Unsere Meinung

Meiner Meinung nach bietet der TV-Spot von BILLA einen ästhetisch ansprechenden Einblick in die festlichen Spezialitäten der BILLA Genusswelt. Die visuelle Darstellung der Szenen fängt eine warme, einladende und festliche Atmosphäre ein, die auf den ersten Blick die Zielgruppe anspricht und emotional anspricht. Ich finde, dass die kindliche Neugier und Freude, die in mehreren Szenen gezeigt wird, einen emotionalen Anker für das Publikum bietet und eine herzliche Verbindung herstellt.

Die Werbebotschaft "Voller Leben" wird durch die lebendigen Szenen und die festliche Stimmung überzeugend transportiert. Ich denke, die Kombination aus der Darstellung einer heiteren Familienidylle und dem vielfältigen Produktangebot schafft eine gelungene Metapher für Genuss und Zusammengehörigkeit während der Festtage. Die kreative Verwendung von alltäglichen und festlichen Szenarien inszeniert eine ideale Vorstellung von Weihnachten, was sicherlich viele Zuschauer anspricht.

Meiner Ansicht nach verleiht die raffinierte Präsentation der Produkte auf dem festlichen Tisch dem Spot einen hohen Grad an Originalität. Die typischen Weihnachts-Speisen, stilvoll arrangiert, zusammen mit glitzernden Pullovern und leuchtenden Weihnachtsbäumen, erhöhen den ästhetischen Wert der Werbung. Der kreative Einsatz von visuellen Elementen wie warmem Licht, Dekorationen und funkelnden Sternen verstärkt die festliche Magie.

Ich bin der Meinung, dass die durchgehende Konsistenz der Markenbotschaft die BILLA Genusswelt klar hervorhebt und eine kohärente Markenpräsenz bietet. Dies ermöglicht eine verstärkte Identifikation mit den beworbenen Produkten, die geschmackvoll in Szene gesetzt sind.

Obwohl der Spot durchweg solide ist, würde ich persönlich hinterfragen, ob die Überladung an festlichen Klischees das kreative Potenzial ein wenig einschränkt und vielleicht nicht die innovativste Erzählweise bietet. Ungeachtet dessen gelingt es der Werbung, die klassischen weihnachtlichen Elemente stilvoll zu integrieren, was insgesamt positiv hervorzuheben ist.

Lass uns hören, was du über den Spot denkst! Hinterlasse einen Kommentar mit deiner fachlichen oder persönlichen Meinung.

Autor: Ralf Zmölnig


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Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot

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Die folgenden Sequenzbeschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung werden von unserem TV-Spot-Tracking- und Identifikationssystem wie folgt erkannt. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit ist ausgeschlossen.

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Ein Mädchen steht in einem gemütlich beleuchteten Esszimmer mit gedecktem Tisch. Sie hält einen Teller in der Hand und schaut lächelnd zur Seite. Im Hintergrund stehen eine Lampe, ein Kerzenleuchter und weihnachtliche Dekorationen. Ein großer leuchtender Stern hängt von der Decke. Die Atmosphäre wirkt warm und einladend.

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In einem festlich dekorierten Raum geht ein Kind lächelnd mit einem Teller, während im Hintergrund leuchtende Sterne am Fenster hängen. Der Tisch ist gedeckt, und Kerzen sorgen für warmes Licht. Eine Lampe steht links neben Pflanzen, und Holzbäume sind dekorativ aufgestellt.

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Ein gemütlicher Raum mit festlich geschmücktem Weihnachtsbaum. Eine Frau und ein Mädchen stehen am Tisch und dekorieren. Auf dem Tisch brennen Kerzen und es liegen Kekse. Beide lachen und wirken fröhlich, die Atmosphäre ist warm und einladend. Im Hintergrund schimmert warmes Licht durch den Raum.

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Eine Person mit grauem Pullover richtet einen Tisch her. Es stehen Gläser, Kerzen und Gläser mit Aufstrichen oder Saucen darauf. Ein Weihnachtsbaum ist im Hintergrund zu sehen. Die Szene wirkt wie eine festliche Vorbereitung.

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Eine lachende Frau im glitzernden Pullover steht in einem Raum. Im Hintergrund leuchtet ein geschmückter Weihnachtsbaum. Eine blaue Gardine ist zu erkennen, der Raum wirkt gemütlich beleuchtet.

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Ein gedeckter Tisch mit verschiedenen Speisen und Produkten. Verpackungen von Entenkeule, Hirschgulasch, Spinatknödel und Speckknödel sind sichtbar. Zwei Gläser Rotwein stehen daneben. Ein Weihnachtsbaum mit Lichtern im Hintergrund. Verschiedene Teller mit Gerichten und eine Flasche Wein auf dem Tisch. Kerzen und Dekorationen sorgen für gemütliche Atmosphäre.

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Festlich gedeckter Tisch mit verschiedenen Speisen und Getränken. Im Vordergrund mehrere Lebensmittelverpackungen und Gläser mit Rotwein. Verschiedene Gerichte und Gläser sind auf dem Tisch verteilt. Im Hintergrund ein geschmückter Weihnachtsbaum mit Lichtern und ein Regal mit Deko. Stimmungsvolle Beleuchtung schafft eine gemütliche Atmosphäre.

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Ein weihnachtlich geschmückter Raum mit Weihnachtsbaum und Lichtern. Auf einem Tisch stehen Packungen mit Knödeln und ein Glas Rotwein. Kerzen brennen im Hintergrund und eine kleine, fliegende Figur schwebt neben dem Baum.

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Ein festlich geschmückter Raum im Hintergrund mit einem leuchtenden Weihnachtsbaum. Im Vordergrund stehen Produkte auf einem Tisch, darunter Gläser mit roten Getränken. Die Logos "BILLA GENUSSWELT" und "BILLA BILLA PLUS" sind sichtbar. Eine kleine Figur mit Funkenanimation schwebt mittig. Warmes, gedimmtes Licht schafft eine gemütliche Atmosphäre.

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Kritik und Auseinandersetzung:

AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von Billa mit dem von uns gewählten Titel

"Festliche Spezialitäten erleben mit der BILLA Genusswelt!".

Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.

Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber Billa, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes

§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Billa in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung

zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.

Bei Fragen oder Bedenken zur Nutzung der urheberrechtlich geschützten Inhalte können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir respektieren die Rechte der Urheber. Gerne stehen wir für weitere Klärungen, gerne auch zur fachlichen Unterstützung unter Zuhilfenahme der uns beratenden Fachkanzlei für Medienrecht, zur Verfügung. Nehmen Sie dazu jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.

Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Kabel1

Paragraf 51 Satz 1:

„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

  1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

  2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

  3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“

Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung