Unsere Kurzbeschreibung des A1 TV-Spots

Der TV-Spot von A1 bewirbt das Samsung Galaxy S25 Ultra für 299 Euro. Kunden erhalten doppelten Speicherplatz und können von einem Geräteeintauschbonus profitieren. Mehr Informationen auf der Website A1.net/samsung-galaxy-s25.

Quelle: Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Rtl, (c) A1

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Bei der Nutzung der urheberrechtlich geschützen Inhalte aus den Screenshots berufen wir uns im Rahmen des Zitatrechtes auf §51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG.


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2025-01-22
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Unsere Meinung

In dem A1-Werbespot für das neue Samsung Galaxy S25 Ultra finde ich, dass die Zielgruppenansprache recht direkt und klar ist: Technikaffine und sparbewusste Konsumenten werden sofort angesprochen. Meiner Meinung nach gelingt es dem Spot, durch den prominenten Einsatz des kraftvollen, roten Hintergrunds eine kühne visuelle Identität zu etablieren, die sofort die Aufmerksamkeit auf sich zieht.

Ich denke, die Werbebotschaft mit dem Angebotspreis von 299 Euro und den zusätzlichen Boni spricht für sich und ist kompakt dargestellt – ideal für die Vielbeschäftigten, die solche Angebote sofort erkennen und schätzen. Der Einsatz eines „A“-förmigen Hintergrunds in der Markenfarbe hebt meiner Ansicht nach geschickt das Markenimage von A1 hervor und schafft somit einen ikonischen visuellen Anker.

Kreativ betrachtet, sehe ich die Kombination aus dem großen „S“ auf dem Smartphone und dem „A“ im Hintergrund als clever, auch wenn sie die eigene Kreativität nicht zu neuartigen Höhen treibt. Dennoch, die Tatsache, dass das Gerät schwerelos erscheint, verleiht dem Ganzen eine gewisse Note von Moderne und Dynamik, die ich ansprechend finde.

Hinsichtlich der Kreativität und Originalität könnte man vielleicht sagen, dass der Spot nicht bahnbrechend ist, aber er bleibt konsistent mit der A1-Markenbotschaft, indem er die Zuverlässigkeit des A1-Giganetzes als verbindenden Faktor betont. Das subtile Einfügen von notwendigen Kleingedruckten ist eine ebenfalls gelungene Integration, da es die Klarheit der Informationen bewahrt.

Potenzielle Schwachstelle? Vielleicht, aber das präsente Rot könnte bei gewissen Zielgruppen als aggressiv wahrgenommen werden. Dennoch, insgesamt sehe ich hier einen recht soliden Ansatz, der den Kniff des Geräteeintauschbonus als zusätzlichen Anreiz gut einbaut.

Falls du noch nicht den Spot gesehen hast oder deine persönliche Meinung mitteilen möchtest, hinterlasse gerne einen Kommentar hierzu.

Autor: Ralf Zmölnig


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Eure Meinung, Kommentare, Fragen

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Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot zur Erläuterung und Ergänzung:

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Die Sequenzbeschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung/ Fernsehspot, basierend auf den exemplarisch genutzten Screenshots:

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Ein Smartphone ist zentral positioniert vor einem roten, verschwommenen Hintergrund, der wie ein großes "A" aussieht. Auf dem Bildschirm des Smartphones ist ein großes "S" zu sehen. Unten sind kleine, schwer lesbare Texte eingeblendet.

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Ein Smartphone schwebt vor einem roten Hintergrund mit einem großen Buchstaben "A". Auf dem Handy sind mehrere Kameralinsen erkennbar. Am unteren Rand befindet sich kleiner Text mit Informationen zu Preisen und Bedingungen.

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Samsung-Werbung mit Galaxy S25 Ultra für 299 €. Angebot bis 06.02.2025, doppelter Speicherplatz inklusive. Text in Weiß auf dunklem Hintergrund, Produkt auf rotem Hintergrund abgebildet. Details im Kleingedruckten unten.

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Zwei Smartphones sind übereinander angeordnet, mit einem symbolisierten Recyclingpfeil und Eurozeichen dazwischen. Oben steht "A1 Eintauschbonus". Im unteren Bereich ist ein kleiner Text zu Tarifdetails und Konditionen zu lesen. Der Hintergrund ist rot.

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Das Bild zeigt ein großes rotes "A" gefolgt von einer schwarzen "1" auf weißem Hintergrund. Unten links befindet sich ein Link: „A1.net/samsung-galaxy-s25“.

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Kritik und Auseinandersetzung:

AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von A1 mit dem von uns gewählten Titel

"Samsung Galaxy S25 Ultra für 299 € bei A1: Doppelter Speicher & Austauschbonus".

Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.

Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber A1, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes

§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von A1 in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung

zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.

Bei Fragen oder Bedenken zur Nutzung der urheberrechtlich geschützten Inhalte können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir respektieren die Rechte der Urheber. Gerne stehen wir für weitere Klärungen, gerne auch zur fachlichen Unterstützung unter Zuhilfenahme der uns beratenden Fachkanzlei für Medienrecht, zur Verfügung. Nehmen Sie dazu jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.

Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Rtl

Paragraf 51 Satz 1:

„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

  1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

  2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

  3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“

Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung