Unsere Kurzbeschreibung des Trivago TV-Spots

Trivago ermöglicht es Nutzern, Hotelpreise von Hunderten Buchungsseiten zu vergleichen und bietet Einsparungen von bis zu 25 Euro pro Nacht für dasselbe Zimmer und denselben Service. So sparen Sie Zeit und Geld bei der Hotelbuchung.

Quelle: Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Dmax, (c) Trivago

Aus urheberrechtlichen Gründen können wir den Spot nicht als Video mit Ton, sondern nur mit sequentiellen und beleghaften Screenshots anbieten. Wenn Sie uns als Urheber zugehörige Rechte für die Anzeige des vollständigen Videos mit Ton erteilen wollen, nehmen Sie gerne Kontakt auf. Unsere User werden es Ihnen danken, und es wird Ihre TV-Spot-Reichweite dramatisch erhöhen. Das wertvolle Feedback gibt es kostenlos dazu. Einfachen Zugriff und Verwaltung Ihrer TV-Spots immer aktuell, abteilungsübergreifend und in Echtzeit finden Sie hier.

Bei der Nutzung der urheberrechtlich geschützen Inhalte aus den Screenshots berufen wir uns im Rahmen des Zitatrechtes auf §51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG.


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2024-01-24
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Unsere Meinung

Meiner Ansicht nach hat der Trivago-Werbespot einige Stärken, die es wert sind, hervorgehoben zu werden, aber auch ein paar Schwächen, die man hinterfragen könnte. Der Spot versucht auf eine recht direkte Art, die Werbebotschaft zu vermitteln: Preise vergleichen und sparen. Diese Simplizität kann positiv sein, denn sie hält die Botschaft klar und verständlich, dennoch frage ich mich, ob sie nicht auch ein wenig plump daherkommt.

Der direkte Vergleich der Hotelpreise ist sicher eine pragmatische Ansprache an eine breite Zielgruppe – schließlich will jeder sparen. Doch ich denke, für jemanden, der anspruchsvollere Communication schätzt, bleibt hier wenig Raum für Überraschungsmomente und subtile Intelligenz.

Visuell ist der Spot minimalistisch gestaltet. Die einfache Gestaltung mit dem Mann vor einem weißen Hintergrund und dem markanten Trivago-Logo ist zwar konsistent mit der Marke, lässt aber in Sachen Kreativität und Originalität ein wenig zu wünschen übrig. Es fehlen also die cleveren stilistischen Wendungen, die ich bei Werbung besonders schätze. Trotz der eher eintönigen visuellen Präsentation bleibt der Spot durch den direkten Blick in die Kamera und die klare Sprache dennoch einprägsam.

Originalität ist oft ein Schlüssel zu Engagement und Erinnerung, und hier ist der Spot doch recht konventionell. Die kreative Darstellung des Preisvergleichsprozess hätte vielleicht ein wenig gewitzter gestaltet sein können, um sowohl zu inspirieren als auch zu unterhalten. So bleibt die humorvolle, satirische Perspektive, die ich mir wünschen würde, auf der Strecke.

Abgesehen von diesen Kritikpunkten erfüllt der Spot jedoch sein grundlegendes Ziel: die Hauptbotschaft über die Vorteile der Nutzung von Trivago wird unmissverständlich kommuniziert. Ich finde, dass dies einem gewissen Maß an Effizienz entspricht, wenn auch der Funke der Raffinesse fehlt. Was meinst du dazu? Lass auch du gerne deine Meinung oder Kritik zu diesem TV-Spot hier!

Autor: Ralf Zmölnig


Beachten Sie, dass alle Bilder urheberrechtlich geschützt sind und nur im Rahmen des Zitatrechts diskutiert werden sollten.

Eure Meinung, Kommentare, Fragen

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Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot zur Erläuterung und Ergänzung:

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Die Sequenzbeschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung/ Fernsehspot, basierend auf den exemplarisch genutzten Screenshots:

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Das Trivago-Logo ist in der Mitte, mit „tri“ in roter Farbe und „vago“ in blauer.

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Ein Mann steht auf einem weißen Hintergrund, trägt ein blaues Hemd und beige Hosen. Er gestikuliert mit den Händen. Unten rechts im Bild ist das Logo von Trivago sichtbar.

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Ein Mann mit Bart trägt eine blaue Jacke und ein weißes Shirt. Der Hintergrund ist schlicht und hell. Unten rechts befindet sich das Logo von Trivago in bunten Buchstaben. Der Mann schaut direkt in die Kamera.

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Kritik und Auseinandersetzung:

AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von Trivago mit dem von uns gewählten Titel

"Vergleichen und sparen: Mit Trivago bis zu 25 Euro pro Nacht bei Hotelbuchungen reduzieren!".

Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.

Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber Trivago, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes

§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Trivago in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung

zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.

Bei Fragen oder Bedenken zur Nutzung der urheberrechtlich geschützten Inhalte können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir respektieren die Rechte der Urheber. Gerne stehen wir für weitere Klärungen, gerne auch zur fachlichen Unterstützung unter Zuhilfenahme der uns beratenden Fachkanzlei für Medienrecht, zur Verfügung. Nehmen Sie dazu jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.

Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Dmax

Paragraf 51 Satz 1:

„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

  1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

  2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

  3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“

Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung