Plantur 39 wirbt für seine Koffeintherapie zur Stärkung kraftlosen Haars ab dem Alter von 40 Jahren. Die Produkte, ein Shampoo für Waschtage und ein Tonikum für die Tage dazwischen, sollen das Haar kraftvoller und voller machen. Die Werbung hebt die positive Veränderung des Haars durch die regelmäßige Anwendung hervor.
Quelle: Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Sat1-gold, (c) Plantur 39
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Ich bin der Meinung, dass der TV-Spot von Plantur 39 eine gelungene Ansprache an Frauen in den Wechseljahren darstellt. Meiner Ansicht nach wird die Werbebotschaft klar und verständlich vermittelt: Das Shampoo und Tonikum mit Koffein können den Haaren in dieser Lebensphase neuen Schwung verleihen. Die Kommunikation ist direkt und schnörkellos, was ich persönlich sehr schätze.
Die Zielgruppenansprache erscheint mir gut getroffen. Ich denke, dass die Darstellung einer älteren Frau, die sich mit ihrem Haarproblem identifiziert und eine Lösung gefunden hat, authentisch wirkt und Frauen in dieser Lebensphase anspricht. Die visuelle Umsetzung, mit den hellen und freundlichen Farben, unterstreicht die positive Botschaft zusätzlich.
Die kreative Gestaltung des Spots halte ich allerdings nicht für besonders herausragend. Obwohl die Szenerie angenehm und einladend ist, fehlt mir persönlich ein gewisses Maß an Originalität, das den Spot aus der Masse hervorstechen lassen könnte. Dennoch wird die Markenbotschaft insgesamt konsistent gehalten, was zu einer klaren Positionierung der Marke gegenüber ihrer Zielgruppe beiträgt.
Insgesamt bin ich der Meinung, dass der Spot funktional gestaltet und die Hauptbotschaft präzise kommuniziert wird, auch wenn der kreative Funke für mein Empfinden etwas mehr hätte sprühen können. Ich würde mich freuen, wenn weitere Zuschauer ihre Gedanken zu diesem Spot in den Kommentaren teilen würden, sowohl fachlich als auch subjektiv.
Autor: Thomas Stehle
Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot zur Erläuterung und Ergänzung:
Die Sequenzbeschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung/ Fernsehspot, basierend auf den exemplarisch genutzten Screenshots:
Eine Frau sitzt entspannt in einem hellen Raum auf einem grauen Sessel. Sie trägt einen blauen Pullover und weiße Hosen. Im Hintergrund sind unscharf eine grüne Pflanze und ein Fenster zu sehen. Oben rechts im Bild steht das Logo "Plantur 39".
Ältere Frau in hellblauem Oberteil fasst sich nachdenklich mit der Hand ans Haar. Schriftzug "Plantur 39" in der Ecke. Hintergrund unscharf.
Eine Frau mit grauem Haar sitzt auf einem hellen Sessel. Sie trägt ein hellblaues Oberteil und scheint aufmerksam zuzuhören oder sich zu unterhalten. Die Umgebung wirkt hell und freundlich, mit weichen Farben. Oben rechts ist ein Logo zu sehen: "Plantur 39". Im Hintergrund sind unscharfe Möbelstücke erkennbar.
Grüne Flaschen mit der Aufschrift "Plantur 39" stehen auf einem Tisch. Daneben ein großer Schriftzug: "1x TÄGLICH COFFEIN". Im Hintergrund ein unscharfer Spiegel und ein Blatt.
Grüne Shampooflasche links, Fläschchen rechts, in der Mitte ein Kalender mit "MO Heute Shampoo". Oben steht "SHAMPOO-TAG".
Zwei grüne Flaschen, eine mit der Aufschrift "Plantur 39" und "Phyto-Coffein Tonikum", flankieren einen Tischkalender, der auf "DI" und "Heute Tonikum" steht. Oben schwebt der Text "TONIKUM DAZWISCHEN". Alles wirkt aufgeräumt, mit einem neutralen Hintergrund.
Frau mit grauen Locken in hellblauer Kleidung sitzt auf einem Sessel. Sie lächelt und schaut leicht nach oben. Im Hintergrund sind verschwommene grüne Pflanzen und ein Fenster zu sehen. Oben rechts steht "Plantur 39".
Eine Frau legt sich die Hand ins Haar. Sie trägt blaue Kleidung und goldene Ohrringe. Oben rechts ist ein Logo von "Plantur 39" zu sehen.
Eine ältere Frau mit grauen Haaren hält eine grüne Flasche Plantur 39 in der Hand. Sie trägt ein hellblaues Oberteil und lächelt zufrieden mit geschlossenen Augen. Im Hintergrund ist ein helles, modernes Zimmer mit Pflanzen und dekorativen Elementen zu sehen.
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"Stärkendes Haar ab 40: Plantur 39 Koffeintherapie für kraftvolles und volles Haar".
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Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Sat1-gold
Paragraf 51 Satz 1:
„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn
einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.
Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“
Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung
Eure Meinung, Kommentare, Fragen
1Kommentare@BRA
vor 27 Tagen
Langweilig, seit vielen Jahren langweilig.