Unsere Kurzbeschreibung des Lidl TV-Spots

Der TV-Spot von Lidl bewirbt Produkte für einen erholsamen Schlaf: Renforcé-Bettwäsche ab 7,99 € und Jersey-Spannbettlaken ab 2,99 € sind sowohl in den Filialen als auch online erhältlich. Exklusiv online gibt es die Livarno Duo-Bettdecke für 19,99 € statt 26,99 €. Die Kampagne hebt das Preis-Leistungs-Verhältnis von Lidl hervor mit dem Slogan "Lidl lohnt sich".

Quelle: Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf K1-doku, (c) Lidl

Aus urheberrechtlichen Gründen können wir den Spot nicht als Video mit Ton, sondern nur mit sequentiellen und beleghaften Screenshots anbieten. Wenn Sie uns als Urheber zugehörige Rechte für die Anzeige des vollständigen Videos mit Ton erteilen wollen, nehmen Sie gerne Kontakt auf. Unsere User werden es Ihnen danken, und es wird Ihre TV-Spot-Reichweite dramatisch erhöhen. Das wertvolle Feedback gibt es kostenlos dazu. Einfachen Zugriff und Verwaltung Ihrer TV-Spots immer aktuell, abteilungsübergreifend und in Echtzeit finden Sie hier.

Bei der Nutzung der urheberrechtlich geschützen Inhalte aus den Screenshots berufen wir uns im Rahmen des Zitatrechtes auf §51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG.


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2025-01-29
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Unsere Meinung

Der Lidl-Spot zeigt, meiner Meinung nach, eine effektive Ansprache an die Zielgruppe des kostenbewussten Verbrauchers. Die klare Werbebotschaft, dass sich Lidl für den Kauf von Heimtextilien lohnt, wird in einer strukturierten und präzisen Art kommuniziert. Ich denke, dass die Verwendung von Alltagssituationen und die Betonung auf einfache Dekorationselemente, wie Kissen und Decken, den Konsumenten direkt anspricht und die Nähe zum täglichen Leben betont.

Kreativ gesehen ist der Spot solide, jedoch fehlt meiner Ansicht nach ein gewisses Maß an Originalität, das ihn von anderen Marktteilnehmern abheben könnte. Die visuelle Präsentation ist hell und freundlich, was ich für die Zielgruppe angemessen finde, da es eine positive Stimmung erzeugt und das Interesse weckt, die angebotenen Produkte näher zu erkunden.

In Bezug auf die Konsistenz der Markenbotschaft bleibt Lidl seiner Linie treu, qualitativ gute Ware zu günstigen Preisen anzubieten. Dies spiegelt sich in den klar kommunizierten Preisangeboten wider, die dem Verbraucher adäquate Einsparungen suggerieren. Fachlich betrachtet fügen die Produktinformationen der Bettwaren dem Spot eine notwendige Tiefe hinzu und bieten wertvolle Informationen, die die Kaufentscheidung unterstützen können.

Ich bin der Ansicht, dass eine der Schwachstellen des Spots die etwas unspektakuläre Inszenierung sein könnte. Bessere Differenzierung und möglicherweise ein kreativerer Ansatz könnten Lidl helfen, sich im Wettbewerbsumfeld stärker zu profilieren und die Emotionalität der Botschaft zu verstärken. Dennoch bleibt die Präsenz des Lidl-Logos konsistent und prägnant, was dem Markengedächtnis zugutekommt.

Abschließend würde ich gerne einladen, diesen TV-Spot zu kommentieren und Ihre fachlichen oder subjektiven Meinungen zu teilen. Wie empfinden Sie die Umsetzung der Werbebotschaft und den kreativen Ansatz? Lassen Sie uns in eine Diskussion darüber eintreten, wie dieser Spot auf verschiedene Zuschauer wirken könnte.

Autor: Thomas Stehle


Beachten Sie, dass alle Bilder urheberrechtlich geschützt sind und nur im Rahmen des Zitatrechts diskutiert werden sollten.

Eure Meinung, Kommentare, Fragen

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Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot zur Erläuterung und Ergänzung:

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Die Sequenzbeschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung/ Fernsehspot, basierend auf den exemplarisch genutzten Screenshots:

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Eine Frau arrangiert Kissen auf einem Sofa in einem gemütlich eingerichteten Wohnzimmer. Die Umgebung ist hell, mit Pflanzen und Dekorationen. Im Vordergrund ist ein Lidl-Logo. Der Raum hat blaue Vorhänge und eine Wand voller Dekor. Im Hintergrund sind mehr Möbel und Beleuchtung sichtbar.

0:03

Ein Mann hält eine Decke. Er steht in einem Zimmer mit pastellgrünen Wänden. Im Hintergrund sind ein runder Spiegel, ein Regal mit Büchern und gerahmte Bilder. Auf einem Tischchen steht eine Lampe. Links unten im Bild ist das Lidl-Logo zu sehen.

0:05

Ein lachender Mann beugt sich nach vorn. An der Wand hängen Bilder in Rahmen. Eine weitere Person ist teilweise zu sehen, von hinten. Unten links steht das Lidl-Logo, unten rechts lidl.de.

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Eine Person in dunkler Kleidung schüttelt ein blaues, geblümtes Kleidungsstück. Im Hintergrund ein runder Spiegel, ein Regal mit Büchern und ein gerahmtes Bild. Links ist ein großer Spiegel und eine Lampe erkennbar. Oben links das Lidl-Logo.

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Ein Mann und eine Frau stehen in einem Schlafzimmer. Sie machen eine Kissenschlacht. Der Raum hat ein Bett mit gemusterter Bettwäsche. An der Wand hängen Regale und ein runder Spiegel. Ein Nachttisch mit Lampe steht neben dem Bett. Gardinen hängen vor dem Fenster. Links ist eine Kommode mit Spiegel. Unten links ist das Lidl-Logo zu sehen.

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Zwei Jersey-Spannbettlaken in Rosa und Grün. Auf der rechten Seite ein Preis von 2,99 € und Online-Verfügbarkeit. Links oben ein Logo für "Cotton made in Africa". Unten links das Lidl-Logo. Markenname "LIVARNO home" wird erwähnt.

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Kaufen kann man die Livarno Duo-Bettdecke Polygiene für 19,99 € statt 26,99 € exklusiv online auf lidl.de. Sie ist 135 x 200 cm groß und mit Klimaband ausgestattet. Auf der linken Seite ist ein Bild der Bettdecke zu sehen. Unten ist das Lidl-Logo. Oben steht "Erhältlich nur auf lidl.de".

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Das Lidl-Logo mit Slogan "Lidl lohnt sich" steht links im Bild. Darunter drei Symbole: Filiale, Lidl.de und Plus. Im Hintergrund verschwommene Szene mit Personen und einem Zimmer mit Pflanzen, Spiegel und Möbeln. Website "lidl.de" ist unten rechts eingeblendet.

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Kritik und Auseinandersetzung:

AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von Lidl mit dem von uns gewählten Titel

"Schnäppchen für erholsamen Schlaf: Renfort C-Bettwäsche & Livarno Duo-Bettdecke bei Lidl!".

Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.

Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber Lidl, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes

§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Lidl in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung

zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.

Bei Fragen oder Bedenken zur Nutzung der urheberrechtlich geschützten Inhalte können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir respektieren die Rechte der Urheber. Gerne stehen wir für weitere Klärungen, gerne auch zur fachlichen Unterstützung unter Zuhilfenahme der uns beratenden Fachkanzlei für Medienrecht, zur Verfügung. Nehmen Sie dazu jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.

Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf K1-doku

Paragraf 51 Satz 1:

„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

  1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

  2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

  3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“

Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung