Unsere Kurzbeschreibung des Lidl TV-Spots

Lidl präsentiert exklusive Sansibar Deluxe Produkte: Geräucherter Lachs, Manuka-Honig, Trüffelpralinen und Eau de Parfum, erhältlich ab Montag. Genießen Sie Insel-Momente mit hochwertigen Spezialitäten zu attraktiven Preisen, unterstützt von der Kooperation mit Sansibar Sylt. Lidl lohnt sich.

Quelle: Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Dmax, (c) Lidl

Aus urheberrechtlichen Gründen können wir den Spot nicht als Video mit Ton, sondern nur mit sequentiellen und beleghaften Screenshots anbieten. Wenn Sie uns als Urheber zugehörige Rechte für die Anzeige des vollständigen Videos mit Ton erteilen wollen, nehmen Sie gerne Kontakt auf. Unsere User werden es Ihnen danken, und es wird Ihre TV-Spot-Reichweite dramatisch erhöhen. Das wertvolle Feedback gibt es kostenlos dazu. Einfachen Zugriff und Verwaltung Ihrer TV-Spots immer aktuell, abteilungsübergreifend und in Echtzeit finden Sie hier.

Bei der Nutzung der urheberrechtlich geschützen Inhalte aus den Screenshots berufen wir uns im Rahmen des Zitatrechtes auf §51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG.


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2024-12-08
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Unsere Meinung

Meiner Ansicht nach besticht der TV-Spot von Lidl durch seinen klaren und zugleich eleganten Ansatz, der sowohl die hochwertigen Produkte als auch die Zusammenarbeit mit Sansibar Sylt hervorhebt. Die Bildsprache ist kraftvoll und schafft eine einladende, beruhigende Stimmung am Meer und im Wohnbereich, was ich persönlich als äußerst ansprechend empfinde.

Dabei wird eine Atmosphäre von Luxus und Exklusivität erzeugt, die, meiner Meinung nach, die Zielgruppe effektvoll anspricht.

Ich denke, die Werbebotschaft ist präzise und wird durch die wiederkehrende visuelle Präsenz der Marken Sansibar und Lidl konsistent unterstrichen. Die Nennung der spezifischen Produkte wie geräucherter Lachs und Manuka Honig wird klar kommuniziert und schafft Transparenz durch die Preisangaben, was ich für einen bedeutenden Aspekt halte, um das Vertrauen der Konsumenten zu gewinnen.

Was die Kreativität und Originalität betrifft, bin ich der Meinung, dass die Kombination aus gemütlichen, häuslichen Szenen und Verweisen auf die Sansibar-Luxusmarke eine interessante und originelle Verbindung darstellt. Die Darstellung der Produkte mit Details und Preisangaben wirkt einfallsreich und geschickt, um das Interesse der Zuschauenden zu wecken.

Ein Aspekt, der möglicherweise als Schwachstelle wahrgenommen werden könnte, ist die vorzeitige Aufhebung der Exklusivität, indem darauf hingewiesen wird, dass die Artikel schnell ausverkauft sein könnten. Dies könnte, meiner Meinung nach, bei manchen Zuschauenden ein Gefühl der Dringlichkeit erzeugen, jedoch auch Frustration hervorrufen, falls die Verfügbarkeit tatsächlich eingeschränkt ist.

Alles in allem finde ich, dass der Spot die Essenz der Markenkooperation zwischen Lidl und Sansibar gelungen transportiert und sowohl die Exklusivität als auch den Wert der Produkte prägnant vermittelt. Ich freue mich auf Ihre Einschätzungen und lade Sie herzlich ein, den Spot zu kommentieren und Ihre fachliche oder persönliche Meinung mit uns zu teilen.

Autor: Thomas Stehle


Beachten Sie, dass alle Bilder urheberrechtlich geschützt sind und nur im Rahmen des Zitatrechts diskutiert werden sollten.

Eure Meinung, Kommentare, Fragen

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Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot zur Erläuterung und Ergänzung:

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Die Sequenzbeschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung/ Fernsehspot, basierend auf den exemplarisch genutzten Screenshots:

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Eine Frau in weißem Schal, Mütze und Handschuhen steht am Abend am Meer. Sie hält eine Flasche Rotwein in der Hand und lächelt. Es gibt Logos von Sansibar Sylt und Lidl sowie eine Webadresse.

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Eine Person mit Mütze und Schal steht im Dunkeln vor einem hell erleuchteten Haus. Große Fenster zeigen einen gemütlich eingerichteten Wohnbereich. Auf dem Bild sind die Logos von "Sansibar Sylt" und "Lidl" zu sehen, sowie die Webseite "lidl.de" unten rechts.

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Eine Person mit Mütze, Schal und Mantel tritt lächelnd in einen Raum. Links brennen Kerzen auf einem Tisch, daneben eine Vase mit Ästen. Unten sind Logos von Sansibar und Lidl zu sehen, und eine URL "lidl.de" ist eingeblendet.

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Ein Stück geräucherter Lachs liegt auf einem Teller. Rechts steht der Text "Sansibar Deluxe ASC Geräucherter Lachs", Preisangabe "je 100 g, 1 kg = 37.90" und "3.79*". Unten sind die Sansibar- und Lidl-Logos zu sehen. Der Hinweistext am Bildrand sagt, dass die Artikel am ersten Angebotstag ausverkauft sein können.

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Ein Mann und eine Frau sitzen bei Kerzenschein an einem Tisch, essen und genießen die Atmosphäre. Auf dem Tisch stehen diverse Speisen, Gläser und Flaschen. Im Hintergrund ist eine moderne Küche zu erkennen. Das Logo von Lidl und Sansibar ist unten links eingeblendet. In der Mitte steht ein Hinweis: "Diese Artikel können bereits am ersten Angebotstag ausverkauft sein."

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Ein dickflüssiger Honig wird in ein Glas geträufelt. Rechts oben steht „Sansibar Deluxe Manuka Honig aus Neuseeland“ mit Preisangabe 19,99 Euro. Im Bildhintergrund sind unscharf Toastscheiben zu erkennen. Unten sieht man das Lidl-Logo und einen Hinweis, dass Artikel schnell ausverkauft sein könnten.

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Ein Glas Manuka Honig steht auf einem Tisch. Daneben liegt ein hölzerner Honiglöffel in einer kleinen weißen Schale. Auf dem Etikett steht "Sansibar Deluxe Manuka Honig aus Neuseeland". Rechts im Bild ist der Preis 19,99 € für 250 g angegeben. Unten sind die Logos von Sansibar und Lidl zu sehen.

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Eine Person mit lockigem Haar in einem blauen Pullover hält eine Schokolade in der Hand. Die rechte Bildhälfte zeigt Text zu Sansibar Deluxe Trüffelpralinen, inklusive Preis und weiteren Details. Links unten sind die Logos von Sansibar und Lidl zu sehen. Der Hintergrund ist unscharf und dunkel gehalten.

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Eine Frau hält eine Parfümflasche in der Hand und lächelt mit geschlossenen Augen. Die Flasche trägt das Logo "Sansibar Eau de Parfum". Rechts im Bild der Preis 7,99 Euro. Unten links befinden sich die Logos von Sansibar und Lidl. Im Hintergrund ist eine Wanddekoration zu sehen, das Licht ist warm.

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Kritik und Auseinandersetzung:

AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von Lidl mit dem von uns gewählten Titel

"Exklusive Sansibar Deluxe Produkte bei Lidl: Genießen Sie Insel-Momente ab Montag!".

Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.

Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber Lidl, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes

§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Lidl in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung

zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.

Bei Fragen oder Bedenken zur Nutzung der urheberrechtlich geschützten Inhalte können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir respektieren die Rechte der Urheber. Gerne stehen wir für weitere Klärungen, gerne auch zur fachlichen Unterstützung unter Zuhilfenahme der uns beratenden Fachkanzlei für Medienrecht, zur Verfügung. Nehmen Sie dazu jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.

Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Dmax

Paragraf 51 Satz 1:

„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

  1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

  2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

  3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“

Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung