Unsere Kurzbeschreibung des Edeka TV-Spots

Der Edeka-TV-Spot bewirbt die Möglichkeit, beim Einkaufen unendlich viele Payback-Punkte zu sammeln. Kunden können sich einen Startcoupon sichern und bis zu 15-fach Punkte sammeln. Der Spot verwendet blaue Bälle als visuelles Symbol für die Vielzahl an Punkten, die bei Edeka, Marktkauf und trinkgut verdient werden können.

Quelle: Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Rtl2, (c) Edeka

Aus urheberrechtlichen Gründen können wir den Spot nicht als Video mit Ton, sondern nur mit sequentiellen und beleghaften Screenshots anbieten. Wenn Sie uns als Urheber zugehörige Rechte für die Anzeige des vollständigen Videos mit Ton erteilen wollen, nehmen Sie gerne Kontakt auf. Unsere User werden es Ihnen danken, und es wird Ihre TV-Spot-Reichweite dramatisch erhöhen. Das wertvolle Feedback gibt es kostenlos dazu. Einfachen Zugriff und Verwaltung Ihrer TV-Spots immer aktuell, abteilungsübergreifend und in Echtzeit finden Sie hier.

Bei der Nutzung der urheberrechtlich geschützen Inhalte aus den Screenshots berufen wir uns im Rahmen des Zitatrechtes auf §51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG.


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2025-01-01
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Unsere Meinung

Der neue EDEKA-Spot begeistert mit einem beeindruckenden visuellen Erlebnis und einer klaren Botschaft. Ich muss sagen, die Metapher der blauen Bälle, die für die unendlichen Payback-Punkte stehen, ist nicht nur kreativ, sondern auch ziemlich unterhaltsam. Meiner Meinung nach verleiht die Assoziation mit einem farbenfrohen Meer aus Kugeln der Werbung eine erfrischende Leichtigkeit.

Die lebendige Optik bleibt definitiv im Gedächtnis und passt zur fröhlichen Markenbotschaft von EDEKA.

Besonders gelungen finde ich, wie der Spot es schafft, verschiedene Zielgruppen in einem einzigen Flow zu integrieren. Der Mann mit Schnorchelmaske und die heiteren Frauen in Badeanzügen – jeder wirkt so, als ob er auf seine eigene Weise vom Punkteparadies profitieren würde. Diese Darstellung ist meiner Ansicht nach nicht nur divers, sondern auch pointiert, um eine breite Kundschaft anzusprechen.

Der Slogan "Wir lieben Lebensmittel" fügt sich nahtlos in das Gesamtbild ein und bleibt ein beständiges Branding-Element. Ich bin der Meinung, dass dies EDEKA gut gelungen ist, denn es schafft eine Verbindung zwischen der innovativen Payback-Aktion und der bewährten Liebe zu Lebensmitteln. Die visuelle Konsistenz wird durch die helle und einladende Beleuchtung über den gesamten Spot hinweg beibehalten, was definitiv zur Markenwahrnehmung beiträgt.

Ein kleiner Kritikpunkt wäre, dass der Spot vielleicht ein bisschen überladen wirkt; man könnte fast meinen, hier wird in ein Meer von blauen Bällen regelrecht eingetaucht. Doch ich denke, das wird durch das charmante Augenzwinkern und den Humor im Spot mehr als ausgeglichen.

Insgesamt ein pfiffiger und origineller Ansatz, der Freude bringt und dazu motiviert, selbst Teil dieses bunten Universums zu werden. Was denkst du darüber? Teile gerne deine Meinung zu diesem Spot!

Autor: Ralf Zmölnig


Beachten Sie, dass alle Bilder urheberrechtlich geschützt sind und nur im Rahmen des Zitatrechts diskutiert werden sollten.

Eure Meinung, Kommentare, Fragen

2Kommentare
U
M

cool sind immer auch die Songs. das war ja schon mit Friedrich Lichtenstein damals so!

K

Paypal ist für mich kein Argument. Als Prämien bekommt man wahrscheinlich wieder nur Tinnnef, den man bei Temu für 79Cent kaufen kann!? Und dafür verkaufe ich bzw. die dann meine Einkaufsdaten!? Lieber die Rewe-App nutzen.

Relevante Sequenzen/ Szenen aus diesem TV Spot zur Erläuterung und Ergänzung:

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Die Sequenzbeschreibungen der ausgestrahlten Fernsehwerbung/ Fernsehspot, basierend auf den exemplarisch genutzten Screenshots:

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Ein Mann mit Schnurrbart und gelber Mütze blickt durch ein Regal. Vor ihm stehen Dosen eng aneinander, dazwischen sieht er auf einen blauen Ball. Sein Blick zeigt große Augen, als sei er überrascht oder neugierig. Im Hintergrund sind weitere Regale eines Ladens oder Supermarkts erkennbar.

0:02

Ein Mann mit gelber Mütze schaut sich im Supermarkt eine Dose an. Er steht mit einem Einkaufswagen vor einem Regal voller Konservendosen und Gläser. Türen im Hintergrund weisen auf den Bereich Lebensmittel hin.

0:03

Eine Frau in einem weißen Hemd mit EDEKA-Logo steht vor einem Regal und räumt Produkte ein. Im Regal sind zahlreiche Packungen von Nudeln und Dosen mit Tomaten zu sehen. Die Frau hat kurzes braunes Haar und schaut freundlich.

0:07

Ein Mann mit Schnorchelmaske und Flossen steht inmitten einer Flut von blauen Bällen in einem Supermarkt. Er hält einen Einkaufskorb und trägt schwarze Badebekleidung. Die Szene wirkt lebendig, als die Bälle aus einem geöffneten Kühlregal strömen. Im Hintergrund sind Regale mit Produkten sichtbar.

0:08

Eine Person mit Schnorchel und Flossen steht in einem Meer von blauen Plastikbällen in einem Laden. Sie hält einen Einkaufskorb. Im Hintergrund sind Regale mit Produkten zu sehen. Oben ist ein Schriftzug mit "Wir lieben Lebensmittel" erkennbar. Das Bild wirkt bunt und fröhlich, die Beleuchtung ist hell.

0:09

Zwei ältere Frauen in pinken Badeanzügen und Badekappen schwimmen in einem Meer aus blauen Bällen. Im Hintergrund sieht man verschwommene Regale mit Produkten. Beide Frauen heben die Arme, als ob sie tanzen oder Spaß haben.

0:11

In einem Supermarkt schwimmt ein bärtiger Mann mit Fischschwanz in einem Becken voller blauer Bälle. Zwei Frauen in pinken Badeanzügen und Badekappen machen synchronisierte Armbewegungen. Der Hintergrund zeigt Regale voller Produkte.

0:14

Ein Schwarm blauer Kügelchen fliegt durch einen Raum mit Regalen. Im Hintergrund sind Teile eines Supermarktes zu sehen. Es gibt ein großes gelb-orangenes Objekt im Zentrum der Szene. Rechts im Bild erscheint der Buchstabe "W". Ein Licht blitzt hell in der Mitte auf und beleuchtet die Kugeln.

0:16

Ein Haufen blauer Kugeln, darin ein Handy mit einer Payback-App und zwei lächelnde blaue Figuren. Auf dem Handy steht eine Nachricht. Ein großer Prospekt wirbt mit bis zu 15fachen Payback-Punkten bei EDEKA, Marktkauf und trinkgut. Links oben das Payback-Logo. Unten kleiner Text mit Teilnahmebedingungen.

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Kritik und Auseinandersetzung:

AdClips.TV ermöglicht eine tiefgehende Auseinandersetzung und kritische Betrachtung der TV-Spots von Edeka mit dem von uns gewählten Titel

"Sammeln Sie unendlich Payback-Punkte beim Einkaufen mit Edeka!".

Die kritische und/ oder satirische und/ oder persönliche und/ oder parodistische Betrachtung von TV-Spots, leistet einen wichtigen Beitrag zur Meinungsbildung und kulturellen Diskussion. Die Nutzung der Screenshots bzw. statischen Sequenzen ist integraler Bestandteil dieses Diskussionsprozesses und wird in einem Maß verwendet, das zur journalistischen und wissenschaftlichen sowie subjektiven Auseinandersetzung erforderlich, und als Beleg für eine geistige Auseinandersetzung notwendig ist.

Alle Bildrechte liegen ausschliesslich beim Urheber Edeka, und werden von uns notwendigerweise im Rahmen des Zitatrechtes

§51 Nr.1 bzw. §51 Nr.2 UrhG/ Zitatzweck: Auseinandersetzung mit der Fernsehwerbung von Edeka in Form wissenschaftlicher Begutachtung, fachlicher Diskussion, Satire oder subjektiven Meinungsbildung bzw. Meinungsäußerung

zur Veranschaulichung, um welchen Spot es sich handelt, dargestellt.

Bei Fragen oder Bedenken zur Nutzung der urheberrechtlich geschützten Inhalte können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir respektieren die Rechte der Urheber. Gerne stehen wir für weitere Klärungen, gerne auch zur fachlichen Unterstützung unter Zuhilfenahme der uns beratenden Fachkanzlei für Medienrecht, zur Verfügung. Nehmen Sie dazu jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.

Dieser Spot wurde zuerst erkannt auf Rtl2

Paragraf 51 Satz 1:

„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

  1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

  2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

  3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“

Quelle: https://www.exali.de/Info-Base/zitate-urheberrecht-abmahnung